Entwurf des EU-Gas-Notfallplans Im Notfall nur 19 Grad im Büro

Hintergrund

Stand: 14.07.2022 11:22 Uhr

Nächste Woche wird die Europäische Kommission ihren Entwurf für einen Gas-Notfallplan vorlegen. Sie enthält unter anderem empfohlene Höchsttemperaturen für die Beheizung öffentlicher und gewerblicher Gebäude. Ein Überblick.

Die Europäische Kommission arbeitet an einem Gas-Notfallplan. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um auf eine mögliche Gasknappheit im Herbst oder Winter zu reagieren. Gleichzeitig sind Empfehlungen und Maßnahmen geplant, um Versorgungsengpässe zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren. „Wenn wir jetzt handeln, könnten die Auswirkungen einer plötzlichen Versorgungsunterbrechung um ein Drittel reduziert werden“, heißt es in dem ersten Entwurf, der von mehreren Nachrichtenagenturen zitiert wird.

Die Europäische Kommission wird ihren Entwurf nächste Woche offiziell vorstellen. Doch einige Details sind bereits im Vorfeld bekannt, wobei vor der offiziellen Präsentation noch Änderungen möglich sind.

„Sprit sparen kann jetzt jeder“

Es bestehe nun ein „erhebliches Risiko“, dass Russland in diesem Jahr die Gaslieferungen nach Europa unterbreche. Unternehmen, die Gas ersetzen können, sollten ihren Verbrauch reduzieren, so die Zeitung. Ziel ist es, Industrien zu schützen, die für Lieferketten und Wettbewerbsfähigkeit besonders wichtig sind. Die Haushalte werden zudem dazu animiert, freiwillig weniger zu konsumieren. „Jeder kann jetzt Sprit sparen“, schreibt die EU-Kommission.

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Sebastian Duden, NDR, Tagesschau um 12:00 Uhr, 14.07.2022

Konkret schlägt er vor, öffentliche Gebäude und gewerbliche Gebäude weniger zu heizen: Als mögliche Obergrenze nennt die EU-Kommission eine Temperatur von 19 Grad. Nach den Vorstellungen Brüssels sollen EU-Staaten diese reduzierte Heiztemperatur im Winter anordnen können.

Zudem folgt die EU-Kommission den Vorstellungen der Bundesregierung, Unternehmen mit finanziellen Anreizen zum Verzicht auf den Gasverbrauch zu motivieren, etwa durch Auktionen. Aber auch beim Umstieg auf andere Energiequellen sollen Unternehmen staatliche Unterstützung erhalten können.

Regeln für eine mögliche Stop-Order

Die Regierungen der EU-Staaten sollen dem Entwurf zufolge auch entscheiden, in welcher Reihenfolge sie die Industrie bei Lieferengpässen zur Schließung zwingen. Die Anordnung sollte die Bedeutung einer Anlage berücksichtigen und wie sich dies auf die Schließung von Lieferketten auswirken würde. In Deutschland bereitet die Bundesnetzagentur auf Basis des deutschen Gas-Notfallplans bereits Kriterien für eventuell notwendige Abschaltungen infolge einer Gasknappheit vor.

Die EU-Kommission hat im Entwurf des EU-weiten Gasnotfallplans betont, dass Haushalte nach EU-Recht “geschützte Kunden” sind. Damit wären sie als letzte von der Gasrationierung betroffen. Wenn die Stromproduktion jedoch gefährdet sei, könnten Länder die Versorgung mit Gaskraftwerken für die Stromversorgung durch bestimmte geschützte Verbraucher weitergeben, sagte er. Länder könnten im Falle einer schwerwiegenden Gasknappheit auch anderen Verbrauchern, wie Büros oder Einkaufszentren, obligatorische Heiz- oder Kühlbeschränkungen auferlegen.

Die Europäische Kommission schlägt außerdem umfassende Kampagnen zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Zeit von Oktober bis März vor. Damit sollen Privathaushalte aufgefordert werden, „das Thermostat ein Grad herunterzudrehen“.

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