Eine Novelle des Hundehaltungsgesetzes wird nächste Woche im Landtag verabschiedet. Wie die NÖN berichtet, bringt dies einige Änderungen für Lehrkräfte mit sich: Für die Halter jedes Hundes gilt die Pflicht, theoretischen Unterricht zur Hundekunde durchzuführen, es gibt auch eine Versicherungspflicht für Vierbeiner und eine Höchstgrenze für die Hundehaltung. eingeführt.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juni 2023. Tierschutzstaatsminister Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will für mehr Sicherheit im Zusammenleben von Mensch und Tier sorgen und Anhäufungen von Tieren verhindern. An den Details der neuen Regelungen wird in den kommenden Monaten gearbeitet. Sie werden in einer Verordnung festgehalten, die laut Waldhäusl „wenige Monate“ vor Inkrafttreten des Gesetzes fertig sein wird. NÖN hat zusammengefasst, was hier bereits gilt:
- Wer muss die Qualifizierung absolvieren?
Jeder, der einen neuen Hund hat. Das Gesamterlebnis sollte drei Stunden dauern: zwei Stunden Informationen zu Hundehaltung, Hundestress oder der Mensch-Tier-Beziehung mit einem Experten und eine Stunde mit einem Tierarzt. Am Ende steht ein Prüfungsgespräch. Laut dem Präsidenten des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV), Michael Kreiner, sollten Information und Verantwortungsbewusstsein im Mittelpunkt des Expertenwissens stehen.
- Wird es weiterhin eine Unterscheidung zwischen „Liste“ und anderen Hunden geben?
Ja. Für vorgestellte oder „gelistete“ Hunde gibt es umfangreiche Erfahrungen. Es umfasst wie bisher zehn Stunden Theorie und Praxis.
- Wann müssen Sie die Qualifizierung absolvieren?
Idealerweise, so Waldhäusl, vor dem Kauf des Tieres. Spätestens jedoch sechs Monate, nachdem sich der Hund bei Ihnen eingelebt hat.
- Müssen auch Personen, die bereits einen Hund haben, die Bescheinigung ausfüllen?
nein Wer bereits einen Hund hat, sollte die Erfahrung nicht nachholen. Wenn Sie einen neuen Hund haben, müssen Sie ihn als neue Besitzer weitergeben.
- Wo kann das Zertifikat abgelegt werden und wie funktioniert es?
Größte Anlaufstelle ist laut Waldhäusl der ÖKV. Darüber hinaus wird jede Organisation, die bereits berechtigt war, das erweiterte Erlebnis für auffällige Hundehalter durchzuführen, auch die reduzierte Version anbieten können. In Niederösterreich ist das zum Beispiel der Hundesportbund oder der Österreichische Jagdhundeverband. Das Kennenlernen von Hunden und ihren Bedürfnissen kann in Einzelgesprächen oder Gruppenkursen erfolgen.
- Wer trägt die Kosten des Erlebnisses?
Hundebesitzer. Die Höhe der Kosten werde laut Waldhäusl bei der Entwicklung der Regelung berücksichtigt.
- Wie viele Hunde kann man in Zukunft in einem Haushalt halten?
Mit der Novelle des Hundehaltungsgesetzes wird auch für Hundehalter eine neue Obergrenze eingeführt. Pro Haushalt sind nur fünf Hunde erlaubt. Allerdings kündigte Landesrat Waldhäusl Ausnahmen an, etwa für Wachhunde, Schlittenhunde, Jagdhunde oder Züchter. Sie dürfen die Grenze auch als Übergangslösung überqueren, zum Beispiel wenn ein Familienmitglied stirbt und Sie sich um Ihren Hund kümmern müssen. Ausnahmen werden jedoch erst in der Verordnung im Detail geregelt.
- Angenommen, ich habe bereits sechs Hunde. Soll ich eines davon nächstes Jahr ins Tierheim bringen?
nein Waldhäusl kündigte an, dass Menschen, die bereits mehr als fünf Hunde haben, diese auch nach Inkrafttreten der Obergrenze alle weiter behalten können. Wenn Hunde sterben, dürfen sie jedoch keine neuen mehr mitbringen, solange die Höchstgrenze von fünf Vierbeinern pro Haushalt überschritten wird.
- Welche Versicherungen brauchen Sie ab 2023?
Ab Juni 2023 gilt für alle Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme beträgt 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden. „Bei einem Unfall ist es wichtig, dass eine Schadensdeckung besteht. Das ist eine Erleichterung für alle Beteiligten“, sagt Waldhäusl.
- Wer kontrolliert das alles?
„Die Kontrolle liegt in der Verantwortung der Kommunen“, sagt Waldhäusl. Dort mussten alle Hunde angemeldet werden, wobei der ÖKV davon ausgeht, dass dies nur der Hälfte der Vierbeiner passiert. Ab dem kommenden Jahr wird im niederösterreichischen Hundepass vermerkt, ob die Bescheinigung ausgefüllt wurde. Die Versicherungsbestätigung muss auch im Rathaus eingereicht werden.