Ermittlungen gegen AfD-Politiker: War Hitlergruß zu sehen?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Petr Bystron wegen einer Armbewegung. Der AfD-Politiker spricht von “politischer Instrumentalisierung”.

Ein Abgeordneter des AfD-Bundestags hätte Hitlers Gruß auf einer Kundgebung seiner Partei zeigen können. Darauf deuten Videoaufnahmen hin, die eine Rede des Politikers in München zeigen. Darin ist zu sehen, wie der AfD-Abgeordnete Petr Bystron eine Armbewegung vollführt, die auch als Hitlergruß interpretiert werden könnte. Diese Geste ist durch das Strafgesetzbuch verboten.

Besprochen wird am 5. März auf dem Münchner Königsplatz eine AfD-Veranstaltung, die Teil eines damals diskutierten bundesweiten Protesttags der Partei gegen die Impfpflicht war. Wie einer Aufzeichnung der Veranstaltung zu entnehmen ist, hob Bystron in seiner Rede vor den Worten „Wir sind die AfD“ deutlich den rechten Arm in die Luft.

Bei seinem Auftritt habe Bystron “bewusst den ausgestreckten rechten Arm in Richtung Kundgebungsteilnehmer gehoben”, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Spiegel. Dies „könnte einen verbotenen Hitlergruß nach § 86a StGB darstellen“. Daher ist die Verwendung von Zeichen verfassungswidriger Organisationen, einschließlich des Hitlergrußes, verboten und kann sanktioniert werden.

Bystron verliert Immunität

Der Bundestag hob Bystrons Immunität am Donnerstag auf. Abgeordnete des Bundestages können nur mit Zustimmung des Bundestages wegen einer angeblichen Straftat verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen Bystron einzuleiten.

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