Erpressungsaffäre an Liebhabern
Parlamentarische Kontrolle entlastet Berset
Bundesrat Alain Berset hat im Umgang mit der Erpressung seiner ehemaligen Geliebten nichts falsch gemacht. Zu diesem Schluss kamen die beiden parlamentarischen Kontrollausschüsse.
Gepostet: 14:00 Uhr
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Aktualisiert: vor 28 Minuten
Sophie Reinhardt und Pascal Tischhauser
Alles lief gut angesichts des Erpressungsversuchs von Bundesrat Alain Berset (50) durch seine ehemalige Geliebte. Zu diesem Schluss kommen die beiden Betriebsprüfungskommissionen (GPK) des Nationalrats und des Ständerats.
Weder hat die Bundesanwaltschaft (BA) Innenminister SP bevorzugt behandelt, noch hat das Bundeskriminalamt einen unverhältnismäßigen martialischen Polizeieinsatz am Wohnort des Erpressers durchgeführt.
100’000 Franken sind erforderlich
Dass der Bundesrat zunächst seinen damaligen Generalsekretär Lukas Bruhin beteiligte, als Bersets Ex-Freundin ihn um 100’000 Franken erpresste, und dass Bruhin später versuchte, die Frau von der Erpressung abzubringen, ist laut GPK unbestreitbar. Auch seinen damaligen Kommunikationschef Peter Lauener zog Berset später nicht ins Spiel. Der Arbeitsaufwand der beiden war vertretbar.
Dass Alain Berset am 23. September 2012 mit der Bundesratslimousine nach einem Wochenende mit seiner Geliebten alleine aus dem Süden Deutschlands zurückkehrte, verstößt nicht gegen die Vorschriften, wie die «NZZ am Sonntag» suggeriert.
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Das Hotel hat sich bezahlt gemacht
Vor allem aber hat Berset die Unterbringung des Hotels in Freiburg im Breisgau selbst bezahlt und nicht – wie sich herausstellte – über die Bundeskasse.
Aus Respekt vor der Gewaltenteilung schätzen die Aufsichtskommissionen die umfangreiche Formulierung, die im Strafbefehl gegen den Erpresser vorgenommen wurde, nicht ein. Da gibt es für die beiden GPKs nichts zu meckern.
Es wurden keine Fehler gemacht
Aus Sicht der Mitglieder der GPK im Generalsekretariat des Innern haben Alain Berset und Berset selbst keinen Fehler gemacht, sich dem Erpressungsversuch zu stellen, den die „Weltwoche“ öffentlich gemacht hatte.
Die beiden GPKs widersprechen dem Vorwurf, Berset habe „seine Bundesbeamten aus persönlichen Gründen missbraucht und Steuergelder verschwendet“, was laut Weltwoche aus dem Strafregister hervorgeht. GPK-Mitarbeiter und die Vorsitzenden der für GPK zuständigen Unterausschüsse hatten jedoch Einsicht in das Strafregister und teilten diesen Eindruck nicht.
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