Ab dem 1. August entfällt der Quarantäne- und Trennungsbescheid für positiv auf Corona getestete Personen. Stattdessen gelten Verkehrsbeschränkungen.
Kurz gesagt bedeutet dies, dass Infizierte jetzt überall hingehen können, mit Ausnahme von weniger sensiblen Orten wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, solange sie dauerhaft eine FFP2-Maske tragen. “Today” hat hier bereits ausführlich über die Regeln berichtet.
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Für die neuen Regelungen seien zwar keine groß angelegten Kontrollen geplant, aber zumindest die Polizei solle weiterhin stichprobenartig Kontrollen durchführen, erfuhr “Heute” an diesem Donnerstag im Gesundheitsministerium. Die Rauchabteilung sagt, wenn die Polizei Grund hat, den Infektionsstatus der überprüften Person in Frage zu stellen, wird dies ebenfalls überprüft. Unklar war, wie dies ohne Trennungsbescheid in der Praxis durchgeführt und überprüft werden sollte. Der Sprecher verwies auch auf die Wahrheitspflicht von Organen.
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Bußgelder bis zu 2.900 Euro
Man muss es also nicht so träge nehmen, und man muss auch als Infizierter die neuen Regeln nicht ignorieren. Wer beispielsweise trotz des Verbots einen gefährdeten Bereich wie Krankenhäuser oder Pflegeheime betritt oder ohne Maske vor seinem privaten Wohnzimmer erwischt wird, brennt.
Denn dann macht man sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit Bußgeldern von 145 Euro bis 1.450 Euro geahndet werden muss, im Wiederholungsfall bis zu 2.900 Euro. Andernfalls droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
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Wer krank ist, bleibt zu Hause
Auch in den kommenden Monaten setzt die Regierung auf eine Kombination aus Auffrischimpfungen und verstärktem Einsatz von Medikamenten gegen COVID-19. Damit sollen Menschen mit erhöhtem Risiko, einen schweren Verlauf zu erleiden, wirksam geschützt werden. Die Isolierung von Infizierten wird ab dem 1. August durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Die Eckpfeiler:
➤ Wer krank ist, bleibt zu Hause. Krankenstand tritt wie jede andere Krankheit auf.
➤ Infizierte ohne Symptome können ihre Wohnung verlassen und zur Arbeit gehen. FFP2-Maske muss immer getragen werden. (Ausnahme: im Freien mit mindestens 2 Metern Abstand zu anderen Personen.)
➤ Die Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Eine kostenlose Testung mit einem PCR-Test ist nach fünf Tagen möglich.
Notfallplan Herbst
Zur Weiterentwicklung hat die Bundesregierung am Dienstag den Variantenmanagementplan vorgelegt. Es sieht geeignete Maßnahmen vor, darunter Tests, Impfstoffe und Therapien für vier Szenarien der weiteren Entwicklung der Pandemie. Die Szenarien reichen vom Idealfall, in dem COVID-19 einer normalen Atemwegserkrankung ähnelt, bis zum schlimmsten Fall, in dem schwere Erkrankungen und Todesfälle zunehmen.
Es enthält auch eine Reihe von Regierungsplänen zur Bewältigung der Pandemie.
letzter Gedanke
Im günstigsten Fall dienen die Tests nur der Diagnose; Dann gibt es keine Maskenpflicht oder Einschränkungen durch G-Regeln, im schlimmsten Fall wären Maskenpflicht, nächtliche Veranstaltungen oder Essensrestriktionen, ja sogar nächtliche Ausgangssperren, das letzte Verhältnis wäre dann eine kurze, aber harte Ausgangssperre. Auch eine Ausweitung der Tests auf die gesamte Bevölkerung ist dann geplant.
Für die Bereiche Schule, Arbeit, Kultur, Sport, Strafvollzug und Reisen ist im Strategiedokument auch das Vorgehen für verschiedene Szenarien beschrieben. Ziel ist es, in allen Bereichen möglichst einheitliche und leicht verständliche Maßnahmen umzusetzen und gleichzeitig Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Es gibt keine feste Definition für eines der Szenarien; auch gemischte Varianten sind möglich.
Nav-Account rcp Time30.07.2022, 11:51| Veranstaltung: 30.07.2022, 11:58