Stand: 12.07.2022 17:31
Es ist das zweite Feststellungsklagemodell im Dieselskandal. Bei Mercedes-Benz sind es aber weit weniger Betroffene als bei VW.
Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsabteilung
Das Kraftfahrtbundesamt ist sich sicher: Nicht nur VW, auch Mercedes-Benz hat sich bei der Abgasreinigung nicht an die Vorschriften gehalten. In den Jahren 2018 und 2019 musste der Konzern Hunderttausende Dieselfahrzeuge wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückziehen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen stützt nun ein Musterfeststellungsverfahren gegen den Konzern auf die zugrunde liegenden Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Heute beginnt der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Wann das Urteil fällt, steht noch nicht fest.
Die Nachfrage nach Modellen umfasst Modelle der Baureihen GLC und GLK, in denen der Motor OM651 verbaut war und die zwangsausgebaut wurden. Fast 50.000 Mercedes-Kunden konnten sich laut Verbraucherzentrale am Montag der Nachfrage anschließen. Tatsächlich hatten sich rund 2.800 gute Verbraucher angemeldet, um Beschwerden zu registrieren. Inwieweit sie die Voraussetzungen erfüllen, also tatsächlich eines der betroffenen Autos gekauft haben, ist noch nicht verifiziert.
Schadensersatzanspruch wegen Geräteausfall?
Die Verbraucherzentrale wirft Mercedes vor, dass die Reinigung der Abgase nur bei Tests im Labor einwandfrei funktioniert habe, um die Abgasgrenzwerte einzuhalten. Im Normalbetrieb auf der Straße wurde jedoch die Abgasreinigungsanlage abgeschaltet und die Grenzwerte überschritten. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Absperreinrichtungen, beispielsweise Kältemittel-Solltemperaturregelung und Inline-Betrieb sowie Füllstandsgestaltung für die AdBlue-Dosierung.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale handelte der Automobilhersteller mit dem Einbau dieser Abschalteinrichtungen sittenwidrig und vorsätzlich. Daher hätten betroffene Kunden Anspruch auf Entschädigung. Mercedes hält die getätigten Äußerungen für „unbegründet“. Auch gegen die Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes geht der Konzern juristisch vor.
Gerichtsbescheide
Der Oberlandesgerichtshof hat Anfang März erste schriftliche Hinweise gegeben, wie er die Angelegenheit vorläufig einschätzen wird. Es geht demnach davon aus, dass jedenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden sein könnte. Für spätere Feststellungen kann eine Probeverhandlung erforderlich sein. Daher geht das Gericht auch davon aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Vorstand des Autoherstellers davon gewusst hat.
Allerdings könnten die Erkenntnisse des Leiters der Motorenentwicklung zu einer Haftung des Autoherstellers führen, allerdings wohl nur für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. Bezüglich Euro-5-Fahrzeugen schlägt das Gericht die Verbraucherzentrale Bundesverbände vor Klage zurückziehen.
Thermofenster sind bei Modellanforderungen kein Problem
Anders als bei vielen Einzelforderungen geht es im Testfall nicht um sogenannte Thermofenster: ein Absperren von Abgasen bei bestimmten Temperaturen. Denn der Bundesgerichtshof hatte bereits darauf hingewiesen, dass hierauf kein Schadensersatzanspruch gegen Mercedes gestützt werden kann. Vor den Gerichten laufen jedoch zahlreiche Einzelklagen gegen Mercedes, denen auch der Einbau von Thermofenstern zugrunde liegt.
Der Verband fordert Verbraucher
Mit Musterfeststellungsklagen sollen strittige Fragen grundsätzlich in einem Musterverfahren geklärt werden können. Betroffene können sich beim Beschwerderegister des Bundesamtes für Justiz registrieren lassen. Wer mitmacht, hat keine Kosten. Die Verbraucherzentrale übernimmt das Prozesskostenrisiko. Der Probenahmeprozess ist jedoch nur der erste Schritt. Ist die Klage erfolgreich, können Musterkläger später in einem zweiten Schritt Schadensersatz von Mercedes fordern.
Betroffene Verbraucher konnten sich der Forderung bis gestern anschließen. Wenn Sie nach der mündlichen Anhörung am Dienstag Ihre Meinung ändern, können Sie sich bis zum Ende des Tages abmelden. Das Feststellungsklagemodell gegen Volkswagen endete Anfang 2020 mit einer Einigung, die rund 245.000 Kunden akzeptierten.
Nach gut vierstündigen Verhandlungen, bei denen zunächst viele Formalitäten und Formulierungen besprochen wurden, schlug das Landgericht Stuttgart (OLG) einen Fortsetzungstermin vor. Demnach wird die Anhörung voraussichtlich nächstes Jahr am 24. Januar fortgesetzt.