Derzeit hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron in Brüssel noch ein wenig mehr Mitspracherecht als ohnehin schon. Frankreich hat bis zum 30. Juni den EU-Ratsvorsitz inne und koordiniert in dieser Position die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Dies ermöglicht dem Land, Diskussionen auf EU-Ebene im eigenen Interesse zu führen: Themen von der Tagesordnung fernzuhalten oder Themen hinzuzufügen, die für den Elysée-Palast wichtig sind.
In den letzten Tagen seiner französischen Ratspräsidentschaft scheint Macron eines seiner europäischen Lieblingsprojekte verwirklichen zu wollen: die Anpassung der CO₂-Grenze für die EU.
Der Grenzausgleichsmechanismus soll Importprodukte, die außerhalb der EU produziert werden, in Europa klimaschädlicher und teurer machen. Die EU will an ihren Grenzen einen CO₂-Aufschlag erheben und damit heimische Produzenten schützen, die höhere Kosten haben, weil sie strenge Vorschriften zum Klimaschutz, harten Wettbewerb und damit billigere Produktion aus dem Ausland befolgen.
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Die französische Regierung kämpft seit Jahren für das Projekt in Brüssel und konnte mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Kontakt aufnehmen. Der Grenzausgleich, CBAM (Carbon Border Adjustment), ist ein zentrales Element des Klimapakets „Fit für 55“ von der Leyen.
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Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich im März grundsätzlich darauf geeinigt, die Grenze anzupassen, doch zentrale Fragen blieben damals unbeantwortet. Sie sollen laut Macron bis Ende Juni geklärt werden. Das geht aus einem Dokument des französischen Ratsvorsitzes hervor, das WELT vorliegt.
Dementsprechend sollen die Umweltminister bei ihrem Treffen am 28. Juni über wichtige “Fit for 55”-Projekte abstimmen. Das Dokument enthält auch Kompromissvorschläge der französischen Ratspräsidentschaft zu noch umstrittenen Themen.
Anscheinend werden deutsche Kommentare ignoriert
Was Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gar nicht gefallen dürfte: Die wenigen Kommentare und Bedenken, die Berlin an die französische Ratspräsidentschaft gerichtet hat, tauchen im französischen Kompromissdokument nicht auf.
WELT liegt auch ein unveröffentlichtes Dokument mit den Änderungswünschen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor. Ein Vergleich zwischen der französischen Ministerzeitung und den Änderungswünschen des Ministeriums von Robert Habeck (Grüne) zeigt: Die wenigen Kommentare der Bundesregierung wurden von dem Kompromissdokument offenbar komplett ignoriert.
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Die im Mai eingereichten Klagen der Bundesregierung beziehen sich vor allem auf die noch immer umstrittene entscheidende Frage: Wie schnell wird die Grenzsteuer eingeführt und wie schnell wird gleichzeitig die Ausstellung von Freibriefen abgeschlossen? Diese Frage war auch dafür verantwortlich, dass von der Leyens ambitionierte Reform des ETS-Emissionshandels vergangene Woche im EU-Parlament gescheitert ist.
Bisher haben Industrieunternehmen in der EU die meisten Verschmutzungsrechte erhalten, die es ihnen ermöglichen, kostenlos Treibhausgase zu emittieren. Mit der kostenlosen Zuteilung soll dasselbe wie mit dem geplanten CO₂-Grenzausgleich vermieden werden: dass ausländische Wettbewerber einen Wettbewerbsvorteil haben, weil ihre Produktion weniger klimafreundlich ist oder dass EU-Unternehmen in Länder mit lockereren Klimaregulierungen abwandern.
Kritiker bemängeln, dass Unternehmen durch die kostenlose Zuteilung weniger Druck haben, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Daher soll der Grenzausgleich die kostenlose Zuteilung ersetzen.
Die Bundesregierung forderte mehr Zeit für Unternehmen
Die Bundesregierung forderte in ihren Positionen mehr Zeit für die betroffenen Unternehmen, um die CBAM einzuhalten. „In der Stahl- und Düngemittelbranche muss der Übergang bis 2030 langsamer vollzogen werden“, sagt er. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten in den ersten Jahren ab 2026 langsamer zurückgefahren wird, um den Unternehmen die nötige Zeit zu geben, auf eine klimafreundlichere Produktion umzusteigen.
Ab 2030 könnte die Konvertierung die Geschwindigkeit erhöhen. Konkret sieht der deutsche Vorschlag vor, dass die kostenlosen Zuteilungen von 2026 bis 2030 um fünf Prozentpunkte pro Jahr sinken. „Nach 2030 kann der Wechsel schneller vollzogen werden (15 Prozentpunkte pro Jahr)“, heißt es in der deutschen Position.
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Der Kompromissvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft, den die EU-Botschafter am Mittwoch zur Vorbereitung des Umweltministertreffens erörtern werden, entspricht weiterhin dem ursprünglichen Fahrplan der Kommission. Demnach sollen die kostenlosen Zuteilungen ab 2026 jährlich um zehn Prozent sinken. Realistischerweise kann die Bundesregierung ihre Positionen nur beim Treffen der EU-Botschafter durchsetzen.
Sollten die Botschafter das Dokument so genehmigen, wäre es für die Bundesregierung politisch äußerst schwierig, später Änderungen zu fordern. Das gilt auch für das Veto von Umweltminister Lemke beim Ministertreffen. Dies ist in der Vergangenheit manchmal vorgekommen, aber Verhandlungen aufzunehmen, nachdem die Botschafter eine Einigung erzielt haben, ist mit hohen politischen Kosten verbunden.
Exporteur-Unterstützung
Auch ein weiterer zentraler Einwand der Bundesregierung taucht im aktuellen Dokument der Ratspräsidentschaft nicht auf: Das Grenzausgleichsgesetz konzentriert sich auf Importe aus anderen Ländern, lässt aber bislang außer Acht, dass die EU diese für den Weltmarkt produzieren muss auch wettbewerbsfähig bleiben. Bisher konnte niemand die perfekte Lösung einsenden, was nicht verwunderlich ist.
Künftig wäre beispielsweise ein Rückausgleich an der Grenze möglich, der klimafreundlich produzierte Exporte subventioniert. Auch eine längere Zuteilung kostenloser Zertifikate für exportierende Unternehmen wird diskutiert.
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Die Bundesregierung verlangt in ihrer Position diese Unterstützung von Exporteuren. Die Kommission solle „prüfen, wie die Kosten des ETS-Emissionshandels für exportorientierte Industrien WTO-konform ausgeglichen werden können“, so die Berliner Forderung. Zu diesem Zweck sollte die Kommission 2023 einen Bericht veröffentlichen, bis spätestens 2025 einen Vorschlag für einen Ausgleichsmechanismus vorlegen und die Mitgliedstaaten ihn bis 2026 annehmen.
Der Entwurf der Umweltminister hinke weit hinterher: Die Kommission solle alle zwei Jahre einen Bericht über die Folgen des CBAM schreiben, fordert er. Auch die Auswirkungen auf Exporteure sollten geprüft werden. Konkreter wird das Dokument jedoch nicht.
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