Fall Kellermayr: Klage der Staatsanwaltschaft Wels im Auftrag des Justizministeriums

Für Morddrohungen gegen den oberösterreichischen Arzt im Internet hatte sich die Behörde nicht zuständig erklärt. Das sieht auch das Ministerium so. Strafrechtsexperte Zerbes widerspricht der Interpretation.

Das Justizministerium hat sich am Montag zur Kritik der Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes von der Staatsanwaltschaft Wels (StA) im Fall Kellermayr geäußert. Zerbes sagte, Dr. Lisa-Maria Kellermayr, die von Hass und Drohungen im Internet verfolgt wurde, hätte viel früher untersucht werden können. Für das Justizministerium wurde jedoch das Vorgehen der Welser Staatsanwaltschaft gedeckt. Erst seit vergangenem Donnerstag – sechs Tage nach Kellermayrs Suizid – ermittelt die Behörde erneut wegen gefährlicher Drohungen mit Suizidfolgen.

Kellermayr hat am 22.11.2021 erstmals Anzeige erstattet, weil sie als Befürworterin der Corona-Maßnahmen und der Impfung gegen Covid-19 im Internet Anfeindungen und Morddrohungen ausgesetzt war. Die Tatverdächtigen konnten zunächst nicht ausfindig gemacht werden, und die Finanzverwaltung Oberösterreich sah zunächst keine Konkurrenz in der nationalen Rechtsprechung.

Zerbes stellte in diesem Zusammenhang am vergangenen Freitag unter Berufung auf einschlägige Medienberichte fest, dass die andauernden Drohungen gegen Kellermayr im vergangenen Herbst hätten ausreichen müssen, um ein internes Verfahren zur konsequenten Strafverfolgung nach § 107a StGB einzuleiten „Dadurch, dass die Frau in Österreich Textnachrichten erhielt, die geeignet waren, ihre Lebensführung unzumutbar zu beeinflussen, trat der dafür notwendige Zwischenerfolg ein: Kontaktaufnahme nach § 107a Abs. 2 Z 2 StGB“, so Zerbes.

Kontaktaufnahme “stellt keinen häuslichen Tatort dar”

„Die beharrliche Verfolgung nach § 107a StGB (sowie § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) ist keine erfolgreiche Straftat, sondern nach herrschender Meinung eine potenziell gefährliche Tätigkeit oder Straftat“, teilte das Justizministerium mit. Und weiter: „Wie die gefährliche Drohung, die auch an das Opfer gerichtet werden muss, stellt die telekommunikative oder sonstige Kommunikationsaufnahme eines Angreifers im Ausland mit einer in Deutschland befindlichen Person keine Inlandsadresse dar . der Tatort.“

Am 7. Juli hat die Staatsanwaltschaft (OStA) als übergeordnete Behörde des StA Wels dem Ministerium einen aufschlussreichen Bericht zum Ermittlungsstand im Verfahren gegen unbekannte Täter wegen gefährlicher Drohungen zum Nachteil von Kellermayr vorgelegt. Es wurde festgestellt, dass die Strafverfahren gegen die mutmaßlich von Deutschland aus agierenden und in Deutschland ansässigen Verdächtigen – gegen die teilweise inzwischen ermittelt wurde – mangels innerstaatlicher Zuständigkeit unterbrochen wurden.

Wie das Justizministerium betont, habe das StA Wels auch die für den Tatort zuständigen Staatsanwälte in Deutschland informiert, “damit die Ermittlungen fortgesetzt werden können”. Fazit: „Die Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz hat nach den Erkenntnissen des StA-Wels-Berichts keinen Anlass zum Eingreifen einer Fachaufsicht gesehen.“ Daher seien die Maßnahmen der Fachaufsicht „nicht angezeigt“.

Zerbes ist nicht überzeugt

Dass StA Wels § 107a StGB als reines Tatdelikt ansah und damit die österreichische Zuständigkeit ausschloss, stützte sich in erster Linie auf eine Passage im sogenannten Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB). Diese wird auch von renommierten Rechtsanwälten vertreten.

Auch auf diesen Kommentar ist Zerbes eingegangen. Dies überzeugt sie jedoch nicht. Denn: „Die Kontaktaufnahme mittels Telekommunikation ist – so der Gesetzeswortlaut – als (Zwischen-)Erfolg zu werten. Das reicht zur Feststellung der Verantwortlichkeit“, wie er am Montag bestätigte. Dies geht übrigens auch aus anderen Passagen des Wiener Kommentars hervor und ist auch im Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch vertreten. “Es scheint, dass die Staatsanwaltschaft diese Quellen nicht verwendet hat”, sagte Zerbes.

Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie suizidgefährdet sind

Für Menschen in akuten Krisensituationen gibt es verschiedene Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen. Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken finden Sie unter www.suizid-praevention.gv.at.

Telefonischer Support ist auch verfügbar unter:

Kriseninterventionszentrum (Mo-Fr von 10-17 Uhr): 01/406 95 95, Kriseninterventionszentrum.at Beratung und Hilfe bei Suizidgefahr 0810/97 71 55 Psychiatrische Notfallversorgung (0-24 h): 01/313 30 Psychiatrischer Sozialer Notdienst 01/310 87 79 Telefonberatung (0-24 Stunden, kostenlos): 142 Funkberatung (0-24 Stunden, für Kinder und Jugendliche): 147 Gesprächs- und Verhaltensberatung: bittelebe.at

Auch der relativ junge Verein „Bleib bei uns“ bietet Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken und deren Angehörige. www.bleibbeiuns.at

(WAS)

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