Der Staatsanwalt will während des Verfahrens Videos abspielen. Der Anwalt des Opfers wird den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangen.
von Christian Willim
facebookfacebookMessengerwhatsapptwittermailpocket
Nachdem in den vergangenen Tagen Einzelheiten zu den Todesumständen der 13-Jährigen bekannt wurden, ist nun bekannt, dass mindestens einer der drei Verdächtigen das Martyrium des Mädchens gefilmt hat. Eine Sprecherin des Landesgerichts Wien bestätigte, „dass sich die Anklage auf so etwas bezieht“.
Am 26. Juni 2021 fanden Passanten Leonie tot in einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt. Gegen die drei Verdächtigen im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wurde nun Anklage erhoben. Als das Mädchen die Wohnung betrat, sollen sie beschlossen haben, sie unter die Wirkung schwerer Drogen zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen.
Laut Anklage will die Staatsanwaltschaft die Videos des Verfahrens abspielen, der Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Dass dieses belastende Material existiert, weiß auch Opferanwalt Florian Höllwarth: „Ich habe diese Informationen auch.“ Die Videos selbst kennt er nicht. „Wenn sie spielen, werde ich um den Ausschluss der Öffentlichkeit bitten“, kündigte er an.
Höllwarth und sein Kollege Johannes Öhlböck vertreten Leonies Familie. Sie wird für die Angehörigen in das Verfahren einbezogen. Im Falle einer Verurteilung werden Höllwarth und Öhlböck auch Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich erheben.
Sie werfen der Republik vor, Asylverfahren für Verdächtige hätten zu lange gedauert. Auch Männer hätten sich von den Behörden besser kontrolliert gefühlt.
Vergewaltigung mit Todesfolge
Verdächtige müssen sich wegen mutmaßlicher Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen verantworten. Dem älteren Tatverdächtigen – der 23-Jährige war zur Tatzeit 22 Jahre alt – drohen zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Haft.
Die anderen beiden waren zur Tatzeit 18 Jahre alt. Sie werden als junge Erwachsene (im Alter von 18 bis 21 Jahren, Anm.) angeklagt, was bedeutet, dass ihnen bei einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Gefängnis drohen.
Maximal informiert zu jeder Zeit und an jedem Ort
Stellen Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle digitalen Inhalte von KURIER sicher – weitere Inhalte, E-Zeitungen, Online-Magazine und mehr. Probieren Sie jetzt das KURIER Digital-Abo aus.