Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile zum Verbrechen der «Stealth» gefällt. Im aktuellen Sexualstrafrecht geht es nur um sexuelle Belästigung und nicht um Schändung.
Staatsrätin Lisa Mazzone (Grüne/GE). Sie hält Bundesgerichtsentscheidungen zur Speicherung für unangemessen. – Schlüsselschlüssel
Ankündigungen
das Wesentliche zusammengefasst
- Das heimliche Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs wird als „Stealth“ bezeichnet.
- Nach geltendem Recht ist Stehlen keine Schändung, hat das Bundesgericht entschieden.
- Daher bestehen Feministinnen noch mehr auf der „Ja heißt ja“-Lösung für die Überprüfung.
„Andererseits muss der Freispruch vom Vorwurf der Schändung bestätigt werden“: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag zwei wichtige Urteile im sexuellen Bereich gefällt. Beide beziehen sich auf “Diebstahl”, das Entfernen eines Kondoms ohne Zustimmung des Sexualpartners. Frauen sind fast immer davon betroffen, wenn Männer beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernen.
Für ein „Befriedigungs“-Verbot gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage. (Symbolbild) – Pixabay
Zwei Diebstähle erreichten das Bundesgericht, weil die Täter in Vorstrafen freigesprochen wurden. Das geltende Sexualstrafrecht erkennt eine Schändung oder Vergewaltigung nur dann als solche an, wenn sich das Opfer nicht wehren kann. Folglich musste der Bundesgerichtshof auch die Täter der Schändung freisprechen: „Die Abwehrfähigkeit des Opfers blieb als solche erhalten“, heißt es in beiden Urteilen.
Das Bundesgericht räumte jedoch ein, dass die Aktion nicht einvernehmlich war. Daher ist zu prüfen, ob Wilderei allenfalls unter dem Strafrecht der sexuellen Belästigung zu verstehen ist.
Grundsatz der wesentlichen Einwilligung im Strafrecht
Beide Studien erhielten viel Aufmerksamkeit. Das liegt sicher auch an der Revision des Sexualstrafrechts, die derzeit für Diskussionen sorgt. Léonore Porchet, Präsidentin der Organisation «Sexuelle Gesundheit» und Nationalrätin (Grüne/VD), spricht auf Nachfrage Klartext: «Ich bin enttäuscht über die Urteile des Bundesgerichtshofs. Aber es ist auch eine Möglichkeit, die Lage zu zeigen.» derzeit unzureichend.“
Léonore Porchet (vorne) verfolgt am 7. Juni 2022 die im Staatsrat überarbeitete Debatte über das Sexualstrafrecht mit anderen Nationalräten. – Keystone
Deshalb setzt sich Porchet für die „Ja heißt ja“-Lösung ein. Sie ist sich nicht sicher, ob die „Heißt nicht Nein“-Variante im Sexualstrafrecht auch Volksverhetzung als Schändung anerkennen würde: „Das ist eine Rechtsunsicherheit, die mich beunruhigt.“
Mit seinem Lieblingssatz würden alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung als Aggression gewertet, sagte Porchet. Aber die Nichteinwilligung zur Beerdigung ist schwer zu beweisen. Sogar das Bundesgericht schrieb, “das Einverständnis der Opfer wurde verletzt”, sagte Waadts Frau.
Amnesty Schweiz protestiert am 30. Mai 2022 auf dem Bundesplatz zum Sexualstrafrecht: “Ja heisst nur ja”. – Keystone
Deshalb ist dies auch die realitätsnähere Lösung. “Und das wollen wir: ein Strafgesetzbuch, das die Realität von Vergewaltigung und sexueller Gewalt widerspiegelt!”
Mit „es heißt nicht nein“ würde Leistung nicht unbedingt als Entweihung gewertet
Lisa Mazzone bringt mehr Klarheit: Die Genfer Staatsministerin (Grüne) verteidigte im kleinen Saal – vergeblich – die Lösung «Ja heisst ja». Aus seiner Sicht besteht die Gefahr, dass die Versiegelung mit der Formulierung „Heißt nicht nein“ nicht als Schändung oder Vergewaltigung gewertet wird.
„Zum Beispiel, wenn der Mann ein Kondom überzieht, ohne dass dies zwischen den Paaren vereinbart wurde“, sagt Mazzone. Wenn er dann heimlich das Kondom entfernt, habe das Opfer nie die Chance gehabt, “in irgendeiner Form eine Absage zu äußern”. Deshalb ist das Einwilligungsprinzip so wichtig.
Grünen-Landesrätin Lisa Mazzone kämpft in der kleinen Kammer für das „Ja heißt nur ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht. – Schlüsselschlüssel
Mazzone hält es für unangemessen, dass Täter bestenfalls wegen sexueller Belästigung verurteilt werden: “Es ist definitiv keine Belästigung, es ist Penetration. Deshalb ist eine Gesetzesänderung unerlässlich.”
Welche Version der Definition von Vergewaltigung bevorzugen Sie?
Helfen die Urteile nun, den Konsens in der Debatte im Nationalrat aufzulösen? “Mir ist klar, dass diese Prozesse ein weiterer Beweis dafür sind, dass wir die ‘Yes is Yes’-Version brauchen”, sagte Léonore Porchet, “aber es gibt immer noch viel Widerstand gegen die Anerkennung aller Opfer.”
Übertretung Bundesgericht Nationalrat Freispruch Gewalt