Ulrich Rotzinger und Martin Schmidt
Zum Glück fahre ich diesen Sommer mit dem Auto in den Urlaub, mögen viele jetzt sagen. Fluggesellschaften wiederum sorgen mit gestrichenen Ferienflügen für schlechte Stimmung, diese Woche vor allem in der Schweiz. Reisebüros stöhnen über die ganze Reservierung, Kunden machen ihrem Ärger Luft.
Auch die Blick-Redaktion erhält zahlreiche Meldungen. „Ich bin leider auch betroffen“, schreibt Katie Müller. „Unser Flug von Amerika nach San Francisco wurde gestrichen“, sagte Marvin Reiners zerknirscht. «Wir haben gerade von Swiss erhalten, dass unser Flug Anfang Juli annulliert wurde», schreibt Y. Fernandez* (40) aus Winterthur ZH stellvertretend für die 30’000 Swiss-Passagiere, die von den Änderungen und Annullierungen betroffen sind.
Fernandez plante, im Juli mit ihrer Familie nach Galicien, Spanien, zu fliegen, um sich der Familie ihres Mannes anzuschließen. Doch nach der Buchung bei Swiss wurde sie etwas skeptisch, ob alles klappen würde. „Es war eine kleine Katastrophe. Eine Sitzplatzreservierung war zunächst nicht möglich, dann wurde der Flugzeugtyp geändert und die Reservierung neu angepasst.“
“Wir haben uns für eine Rückerstattung entschieden”
Das schlechte Gefühl von Fernandez wurde am Mittwoch schließlich per E-Mail bestätigt. Der Flug wurde storniert. Er konnte dann online wählen, ob er den Flug noch einmal buchen oder das Geld zurückbekommen wollte. “Da wir nicht davon überzeugt sind, dass sich die Situation wirklich verbessern wird, haben wir uns entschieden, eine Rückerstattung vorzunehmen.”
Schweiz und Flugannullierung
Die Betroffenen machen ihrem Ärger auch bei der Ombudsstelle der Schweizer Tourismuswirtschaft Luft. „Passagiere wollen wissen, welche Rechte sie haben, wenn ihr Flug von der Fluggesellschaft gestrichen wurde“, sagt Franco Muff (63). “Leider muss ich vielen sagen, dass rechtlich in den meisten Fällen nichts zu machen ist.” Wenn die Airline Kunden bis vierzehn Tage vor Abflug über die Annullierung ihres Fluges informiert, sind sie auf der sicheren Seite und können nicht belangt werden.
Die Fluggastrechte-Vertreterin sieht die Schweiz rechts
Das sieht auch der Geschäftsführer von Airhelp Schweiz, die sich für die Rechte von Fluggästen einsetzt, so. „Nur wenn die Airline die Annullierung des Fluges weniger als vierzehn Tage vor Abflug bekannt gibt, hat sie Anspruch auf Entschädigung“, sagt Philippe Strässle (51).
Er mag die Unannehmlichkeiten für Reisende mit der Schweiz verstehen, weist aber darauf hin, dass auch andere Fluggesellschaften aufgrund von Personalmangel und Planungsunsicherheiten Verbindungen streichen oder reduzieren. „Leider passiert das gerade auch bei vielen anderen Airlines“, weiß Strässle und ergänzt: Zum Glück kann man anders als in der Crown-Ära jetzt fast uneingeschränkt zurückreisen.
Heute werden wahrscheinlich viele vom Flugzeug auf das Auto umsteigen. So auch Y. Fernandez aus Winterthur. Nun hofft er, aus der Schweiz wenigstens sein Geld problemlos zurückbekommen zu können. Fernández: „Jetzt können wir statt mit dem Flugzeug mit dem Auto nach Spanien reisen.“
* Den Verlegern bekannter Name
Schweizer Kunden können dies nun tun
30.000 Schweizer Passagiere erhalten am Dienstagnachmittag Post aus der Schweiz. Die Fluggesellschaft sendet eine E-Mail an Passagiere, die von kürzlichen Stornierungen und Buchungsänderungen betroffen sind. Sie haben zwei Möglichkeiten: Zurückbuchen oder Rückerstattung. Oder akzeptieren Sie die Reisealternativen, die Ihnen Swiss in Ihrer E-Mail vorschlägt. Oder Sie können eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Die Rechte der europäischen Fluggäste gelten sowohl für Schweizer als auch für Schweizer Passagiere. Fluggastrechtsassistenten sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese helfen, die Rechte der Fluggäste gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Wer über ein Reisebüro ein Reisepaket mit entsprechendem Flug bei der Lufthansa-Tochter gebucht hat, ist bei den aktuellen Swiss-Flugausfällen auf der sicheren Seite.
30.000 Schweizer Passagiere erhalten am Dienstagnachmittag Post aus der Schweiz. Die Fluggesellschaft sendet eine E-Mail an Passagiere, die von kürzlichen Stornierungen und Buchungsänderungen betroffen sind. Sie haben zwei Möglichkeiten: Zurückbuchen oder Rückerstattung. Oder akzeptieren Sie die Reisealternativen, die Ihnen Swiss in Ihrer E-Mail vorschlägt. Oder Sie können eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Die Rechte der europäischen Fluggäste gelten sowohl für Schweizer als auch für Schweizer Passagiere. Fluggastrechtsassistenten sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese helfen, die Rechte der Fluggäste gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Wer über ein Reisebüro ein Reisepaket mit entsprechendem Flug bei der Lufthansa-Tochter gebucht hat, ist bei den aktuellen Swiss-Flugausfällen auf der sicheren Seite.