Aufgrund der aktuell geringen Niederschläge und der starken Dürre ist die Waldbrandgefahr in der Schweiz hoch oder sehr hoch.
Wegen der Dürre haben fast alle Kantone Freudenfeuer und Feuerwerk verboten.
Wegen des trockenen Bodens wurden im Vorfeld der Feierlichkeiten am 1. August in vielen Kantonen auch private Feuerwerke verboten.
Am Vorabend des Schweizer Nationalfeiertags erhellt ein Feuerwerk den Rhein in Basel.
In Neuenegg sorgte ein System aus leuchtenden Wasserfontänen und LEDs zeitgleich zur Musik für ein Feuerwerk ganz ohne Raketen.
Aufgrund der aktuell geringen Niederschläge und der starken Dürre ist die Waldbrandgefahr in der Schweiz hoch oder sehr hoch.
Wegen der Dürre haben fast alle Kantone Freudenfeuer und Feuerwerk verboten.
Wegen des trockenen Bodens wurden im Vorfeld der Feierlichkeiten am 1. August in vielen Kantonen auch private Feuerwerke verboten.
Am Vorabend des Schweizer Nationalfeiertags erhellt ein Feuerwerk den Rhein in Basel.
In Neuenegg sorgte ein System aus leuchtenden Wasserfontänen und LEDs zeitgleich zur Musik für ein Feuerwerk ganz ohne Raketen.
Vielerorts müssen die diesjährigen Feierlichkeiten zum 1. August ohne Lagerfeuer und Feuerwerk auskommen. Aufgrund der grossen Dürre besteht fast überall in der Schweiz Waldbrandgefahr.
Ein Schweizer Nationalfeiertag ohne Feuerwerk? Eigentlich kann man sich das kaum vorstellen. Doch die Hitzewelle der letzten Wochen hat fast überall in der Schweiz eine erhebliche Waldbrandgefahr und trockene Wiesen und Felder mit sich gebracht. Ein fehlplatzierter Funke könnte ausreichen, um ein unvorhersehbares Feuer zu entfachen. Die traditionellen Feuerwerke zum Nationalfeiertag fallen vielerorts der Dürre zum Leidwesen von Pyrotechnik-Liebhabern zum Opfer.
Doch ein Blick auf die Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) genügt, um den Ernst der Lage zu erkennen. Fast alle Ecken sind orange (erhebliches Risiko), rot (hohes Risiko) oder sogar dunkelrot (sehr hohes Risiko). Im Kanton Wallis wurde für 10 Gemeinden die Gefahrenstufe «sehr hoch» erklärt. In den anderen 13 Gemeinden ist die Gefahr “groß”.
Die Waldbrandgefahr ist fast überall hoch
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht fast überall in der Schweiz ein hohes Waldbrandrisiko (Stufe 4 von 5). Eine «hohe» Waldbrandgefahr besteht gemäss Bundesamt für Umwelt in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, grösstenteils Graubünden und Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuchâtel, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt und Zürich. In den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug wird die Gefahr als «erheblich» eingestuft.
Wer also unter freiem Himmel «grillen» wollte, wird enttäuscht: Viele Kantone haben das Feuer wegen der grossen Gefahren verboten. Lediglich im Kanton Graubünden gibt es Ausnahmen vom Feuerverbot im Engadin, Münstertal und Samnaun.
Lediglich in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug gilt ein bedingtes Feuerverbot. Das bedeutet, dass Feuer in ortsfesten Kaminen mit der nötigen Vorsicht entfacht werden können. Die beiden Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden verbieten ab Freitag das Zünden von Feuerwerkskörpern und das Entzünden von Feuern in und um Wälder; dies gilt auch für den 1. August.
Hier werden Feuerwerke gezündet
Obwohl auch in den Kantonen Schaffhausen und Bern ein generelles Feuerwerksverbot besteht, sind die traditionellen Grossfeuerwerke anlässlich der Bundesfeiertage davon ausgenommen. Allerdings müssen in Stein am Rhein und Neuhausen strenge Regeln eingehalten werden.
Im Kanton Luzern ist es laut Medienmitteilung erlaubt, Feuerwerke ausserhalb des Waldes mit der nötigen Vorsicht zu zünden.
In Samnaun (Graubünden) findet das Lagerfeuer und Feuerwerk statt.
Wenn es brennt: Bewahren Sie einen kühlen Kopf
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, geraten Sie nicht in Panik, sondern handeln Sie ruhig und überlegt. Laut Bafu gilt der Grundsatz „Alarmieren – Retten – Löschen“.
Sie sollten Menschen und Tiere retten, Menschen mit Decken und Mänteln in brennende Kleidung wickeln, sie auf dem Boden rollen lassen und mit Wasser kühlen und dann aus dem Feuer steigen.
Das Feuer würde sich draußen anders entwickeln als drinnen, schreibt das Bafu. Sie sollten also nicht Held oder Heldin spielen, sondern sich an die Anweisungen der örtlichen Forst- und Feuerwehren halten.
Feuern Sie keine privaten Raketen ab
Wegen des trockenen Bodens wurden im Vorfeld der Feierlichkeiten am 1. August in vielen Kantonen auch private Feuerwerke verboten. Der Regen, der vor einigen Tagen fiel, reichte offenbar nicht aus: Dieser Regen würde nicht in den trockenen Boden eindringen, sondern schnell an der Oberfläche abfließen, heißt es in verschiedenen kommunalen oder kantonalen Berichten.
Feuerwerke sind in Bern, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Solothurn, Jura, Thurgau, Neuenburg, Freiburg, Waadt und Tessin verboten. Im Kanton Zürich liegt die Entscheidung bei den Gemeinden, einige Gemeinden haben das Verbot bereits erlassen, etwa Dübendorf, Dietikon, Dietlikon und Bülach. Das generelle Verbot wurde auch in einigen Basler Gemeinden erlassen, beispielsweise in der Region Liestal.
Auf kantonaler Ebene gilt das Verbot nur im und am Wald. Dasselbe gilt für Appenzell und St. Gallen
Auch beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern in privaten Gärten raten Experten zur Vorsicht. Daher sollten Vulkane nicht in der Nähe von Bäumen gezündet werden. Und Feuerwerkskörper sollten nicht an Bäume gebunden werden.