Freisprüche von Strache und Stieglitz

Die Staatsanwaltschaft hatte Strache vorgeworfen, Stieglitz durch Spenden und Gefälligkeiten einen Sitz im Aufsichtsrat der ASFINAG verschafft zu haben. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) versuchte die FPÖ, durch stückweise Überweisungen an den Verein Austria en Moviment Spenden in Höhe von insgesamt 20.000 Euro (angeklagt wurden 10.000 Euro) an den Rechnungshof (RH) zu schmuggeln.

Thema war auch eine Einladung an Strache zur Geburtstagsfeier von Stieglitz in Dubai. Das lehnte Strache ab, war aber laut Anklage zu zögerlich; Immerhin reagierte Strache zunächst in einem Chat: „Ben, wir sind hier!“ Ein großer Teil des Prozesses drehte sich um die Frage, ob Stieglitz und Strache Freunde oder Einladungen zur Bestechung waren. Strache und Stieglitz hatten stets ihre Unschuld betont.

Staatsanwalt: „Substrat dicht mit Beweisen“

Vor der Urteilsverkündung am siebten Verhandlungstag hatten die Prozessbeteiligten ihre Schlussplädoyers vorgetragen. Die Generalstaatsanwaltschaft der WKStA hatte gegen Strache und Stieglitz ein „sehr dichtes Beweismaterial“ ausfindig gemacht, denn „Chats lügen nicht“.

Es handele sich um “Korruption”, Amtsgeschäfte seien eindeutig vorhanden. Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft spielte für die Besetzung des Aufsichtsrats nur eine untergeordnete Rolle; vielmehr war es eine Zweckgemeinschaft. Stieglitz ging es vor allem um sein Netzwerk. Seine Eignung war bei der Besetzung nicht ausschlaggebend.

Es ging auch um die Durchsetzung des politischen Willens durch Besetzungen kritischer Infrastrukturen. Die WKStA glaubt nicht, dass der frühere Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) eigenständig hätte handeln können. Vielmehr wollte Strache als „Kapitän“ der regierenden Blauen alle Fäden in der Hand halten. Im Zuge des Prozesses wurde unter anderem auch Hofer befragt. Er hatte unter anderem angegeben, dass der Name von Stieglitz auf einer Liste von Personen mit Befugnissen für mögliche Mandate des Aufsichtsrats gefunden worden sei. Erst später erfuhr er von der Spende an den Verein.

Anwalt: Strache ist überhaupt nicht verantwortlich

Straches Anwalt bezeichnete den Bestechungsvorwurf in seiner Stellungnahme jedoch als “irrtümlich”. Dies kann nur der Fall sein, wenn der angebotene Vorteil den Amtsträger bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst, was nicht der Fall ist. Strache war nicht zuständig für die Besetzung der Aufsichtsräte der ASFINAG, weder zunächst als Mitglied des Nationalrats noch später als Sportminister. Dass es reine Freundschaft war, zeigt auch eine Chat-Nachricht von Stieglitz an Strache, in der es heißt: „Ich liebe dich.“ Diese schickte er nach der Veröffentlichung des „Eivissa-Videos“ an Strache.

Der Verteidiger von Stieglitz hatte derweil argumentiert, es könne nicht sein, dass “Einladungen von Politikern verboten” seien. Spenden stehen in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratsmandats. “Er hat Wünsche geäußert, er hat Interesse bekundet, und das ist wahrscheinlich zulässig.” Nur die Bundesspitze der Partei wusste von den Versetzungen. Was die Qualifikation seines Mandanten betrifft, sagte der Anwalt, dass allein sein Lebenslauf dies bestätige.

Strache in einem weiteren Prozess verurteilt

Die aktuelle Hauptverhandlung ist das zweite Strafverfahren gegen Strache nach der Veröffentlichung des „Eivissa-Videos“. Ende August 2021 wurde der ehemalige FPÖ-Chef im Zusammenhang mit der Affäre Privater Krankenhausfinanzierungsfonds (PRIKRAF) vom Landesgericht Wien in erster Instanz verurteilt. Das Verfahren betraf einen Bestechungsverdacht im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing.

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