Fünf-Tage-Angebot von Adrian Wüthrich: SGB zeigt Zustimmung

Fünftägiges Angebot in Brüssel

Auch der SGB signalisiert Zustimmung

Für Aufsehen sorgte die Ankündigung von Travailsuisse-Präsident Adrian Wüthrich, sich für eine Vorregistrierungsfrist von nur fünf Tagen zu melden. Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass man mit ihm sprechen könne. Arbeitgeber, aber auch Süddeutsche sind zufrieden.

Gepostet: 07.07.2022 um 01:19

Pascal Tischhauser und Matthias Kempf

Der Kleine packte den Großen mit einem schlechten Fuß: In den frühen Morgenstunden musste der Chefökonom des mächtigen Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Daniel Lampart (54), Fragen zum Fortschritt des Juniorpartners beantworten.

Im Blick-Interview hat Adrian Wüthrich (42) am Mittwoch ein Tabu gebrochen. Der Präsident des Arbeitnehmerverbandes Traivailsuisse ist bereit, Hand anzulegen, um die Voranmeldungsfrist für ausländische Unternehmen um acht bis fünf Tage zu verkürzen. Und so zur Lösung der Probleme mit der EU beitragen. Noch vor wenigen Jahren löste Außenminister Ignazio Cassis (61) mit seinem Aufruf einen Sturm der Empörung aus. Jetzt gelten die Gewerkschaften plötzlich nicht mehr als Bremser im Pokerspiel mit Brüssel.

Keine Frist für Notfälle

Gegenüber Radio SRF sagte Lampart: «Wir haben immer gesagt, dass wir bereit sind, über die Vorregistrierungsfrist zu sprechen, wenn es konkrete Probleme gibt.» Gegenüber Blick präzisiert er: «Wir sind mit Unternehmen im EU-Raum schon sehr zurückhaltend gewesen.» Wenn es Probleme gebe, „helfen wir, Lösungen zu finden“. Bei Krankheit und Notfällen entfällt die Voranmeldefrist nun komplett. „Wir sind keine Ideologen. Aber man muss wissen: Mit einer kürzeren Vorregistrierungsfrist wird es schwieriger, Unternehmen zu kontrollieren, die irreführende Angaben machen.“ Der Chefvolkswirt betont, dass dies oft die Worst Cases seien. Das Wichtigste sei aber, „dass ein eigenständiger Lohnschutz gewährleistet ist“.

Wüthrich hat erstmals eine Zahl genannt. Ansonsten liegen die beiden Gewerkschaftsdachverbände nicht weit auseinander. Bereits am 12. Dezember 2019 sagte SGB-Chef Pierre-Yves Maillard (54): „Wir waren bei der Anwendung der Acht-Tage-Regelung immer flexibel, solange wir die Gehälter weiterhin so effizient verteidigen konnten“.

Garantien erforderlich

Wüthrichs Statement kam besonders beim Wirtschaftsverband unter Präsident Valentin Vogt (61) gut an. Sprecher Andy Müller schränkt allerdings ein: Es sei positiv, dass sich die Gewerkschaften bewegen, „aber es reicht nicht“. Die Gewerkschaften wollten den Lohnschutz vollständig von der dynamischen Rechtsübernahme und auch von der EU-Rechtsprechung ausschließen. „Die EU wird dem nicht zustimmen“, sagt er.

Allerdings räumt Müller ein: „Die EU braucht wirklich Garantien für den Lohnschutz, und Brüssel sollte den Sozialpartnern auch zusichern, dass sie die Einhaltung arbeits- und tarifrechtlicher Vorschriften weiterhin überwachen können.“

Freude in Deutschland

Auch in Süddeutschland sorgt Wüthrich für Aufsehen. Uwe Böhm von der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee ist überrascht und zugleich zufrieden, dass sich in dieser Frage etwas bewegt. „Fünf Tage sind ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt er.

Aber er schränkt ein: “Natürlich ist es noch eine lange Zeit für unsere Unternehmen.” Jetzt ist es so: «Wer sich am Montag anmeldet, kann am Dienstag der Folgewoche mit der Bestellung in der Schweiz starten.» Wenn Sie sich am Montag für fünf Tage anmelden, liegt das Wochenende dazwischen und beginnt am Montag der Folgewoche. “Eigentlich gewinnt man so nur einen Tag.”

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