Politik
Eine Burgenländerin tritt den vakanten Posten in der Volksanwaltschaft an: Gaby Schwarz, die seit fünf Jahren für die ÖVP in der Bundespolitik tätig ist, wurde am Montagabend vom Bundespräsidenten vereidigt; nun soll Gaby Schwarz bei den Problemen mit den Behörden helfen.
11.07.2022 19.13
Online seit gestern, 19:13 Uhr
Die neue Ombudsfrau Gabriela Schwarz wurde am Montag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vereidigt. Er folgt auf seinen Parteikollegen Werner Amon, der in die Landesregierung der Steiermark gewechselt ist. Schwarz ist ehemaliger stellvertretender Generalsekretär der ÖVP und war zuvor ORF-Journalist im Burgenland.
Van der Bellen gratulierte dem neuen Ombudsmann und betonte: „Mit Ihrem Eid übernehmen Sie auch den Vorsitz im Vorstand des Ombudsmanns.“ Das ändert sich jedes Jahr Ende Juni. Schwarz würde die Verantwortung für eine der „wichtigsten Zivilschutzeinrichtungen des Landes“ übernehmen. Bei ihrer Gründung im Jahr 1977 sei die Volksanwaltschaft eine der ersten Volksanwaltschaften weltweit gewesen, sagte der Bundespräsident.
ORF Gaby Schwarz bei seiner Einweihung
Schwarz: “Große Ehre”
Mittlerweile befasst es sich nicht nur mit möglichen Missständen in der Verwaltung, sondern es wurden immer wieder neue Aufgaben aufgenommen. Van der Bellen erklärte, dass die Volksanwaltschaft nun auch der Hüter der Menschenrechte bei freiheitsentziehenden Maßnahmen sei.
Schwarz, der sein neues Amt am Dienstag antreten wird, legte den Eid im Beisein von Angehörigen und dem zuletzt vorsitzenden Dorfverteidiger Walter Rosenkranz ab. „Das ist eine große Ehre für mich“, versicherte er. Schwarz wurde am Freitag vom Nationalrat gewählt. Er erhielt die Stimmen aller Fraktionen außer NEOS. Die rosafarbene Fraktion kritisierte die aus ihrer Sicht “Freihandverfügung” der ÖVP.
ORF Mutter und Schwester von Gaby Schwarz, als sie fluchten
Leichte Verspätung
Es gab eine leichte Verzögerung in Bezug auf den Eid. Das hätte bis Montagmorgen geschehen sollen. Doch am Ende der Nationalratssitzung vom Freitag wurde das offizielle Protokoll nicht verlesen. Daher musste diese einen Arbeitstag lang der Parlamentsverwaltung zur Überprüfung zur Verfügung stehen, um beispielsweise mögliche Fehler zu korrigieren. Der Arbeitstag endete am Montag um 16.00 Uhr, danach stand der Eidesleistung nichts mehr im Wege.