Nach der Blockade der Gasregulierungsverordnung am Dienstag im Hauptausschuss will die SPÖ nun notfalls das Energieregulierungsgesetz (EnLG) ändern. Im Mai haben alle Parteien der EnLG-Novelle zugestimmt. Die SPÖ fordert, dass Energieversorger mit “überschüssigen Windfall Profits aus der Notlage” keine finanzielle Entschädigung für die Umstellung von Gas auf Kohle oder Öl erhalten.
Sollte das Umweltministerium auf seiner Rechtsauffassung beharren, dass dies im Rahmen der Richtlinienverordnung nicht möglich sei, sei die SPÖ bereit, am Energierichtliniengesetz “Feinschliff” zu leisten, sagte SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll heute. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne brauchen eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ, um die Entscheidung zu treffen, weil eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
Die Verordnung sieht den Ersatz von Auslagen vor
In der von Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) vorgelegten Regelmaßnahmenverordnung werden Energieversorger und große Industrieunternehmen aufgefordert, bei Gasengpässen oder Lieferausfällen in Russland auf andere Brennstoffe wie Kohle, Öl und Biomasse umzusteigen. Dafür ist eine Entschädigung vorgesehen.
Betroffen von der Verordnung sind unter anderem das stillgelegte Steinkohlekraftwerk des Verbund in Mellach in der Steiermark, aber auch Fernheizwerke, etwa von Wien Energie, die von Gas auf Öl umgestellt werden müssen. Ziel ist es, Gas einzusparen, wenn Russland die Gasversorgung komplett abstellt.
fragt das Ministerium
Eine Erstattung der Brennstoffkosten erfolgt laut Energieministerium nur insoweit, als Öl oder Kohle teurer sind als Gas. Neben dem Kraftwerk Mellach hat die E-Control 23 weitere Unternehmen identifiziert, die ihre Gasanlagen auf andere Energieträger umstellen könnten, wodurch der Gasverbrauch um bis zu 16 Prozent gesenkt werden könnte.
Das Energieministerium bittet um eine schnelle Einigung. Kommt es bei den Gesprächen in den kommenden Tagen zu einer Einigung, könne der Hauptausschuss nächste Woche oder am nächsten Tag erneut abstimmen, und dann könne die Verordnung theoretisch noch am selben Tag erlassen werden, sagte er gestern. In jedem Fall ist Eile geboten, denn der technische Umbau hat lange Vorlaufzeit und muss winterfest sein.