Gazprom verliert die Nutzungsrechte am Gasspeicher Haidach

Gazprom wurde der Speicher entzogen, weil der russische Staatskonzern seinen Speicher in Haidach seit dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht mehr genutzt hat. Die österreichische Regierung hat darauf reagiert, indem sie das „use it or lose it“-Prinzip im Gasgesetz verankert hat.

Der russische Staatskonzern Gazprom hat seine Nutzungsrechte am Gasspeicher in Haidach (Salzburg) verloren. Die entsprechende Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes Ende Juni erlaubte der nationalen Energieregulierungsbehörde E-Control, nicht von Gazprom genutzte Speicherkapazitäten einem anderen Unternehmen zuzuweisen.

Allerdings wurde der Speicher nicht sofort entfernt, sondern erst in einem zweiten Schritt. Zunächst verpflichtete das Gesetz „den Nutzer des Speichers“ – im konkreten Fall Gazprom Export – dazu, „die reservierte Kapazität, die nicht systematisch ganz oder teilweise genutzt wurde“, unverzüglich Dritten anzubieten oder an die zurückzugeben Speicherunternehmen – im Fall der Gazprom-Tochter GSA.

Mehrstufiges Verfahren

Kommt der Speichernutzer dieser Verpflichtung nicht nach, hat das Speicherunternehmen „die reservierten, aber systematisch ungenutzten Speicherkapazitäten des Speichernutzers unverzüglich nach unverzüglicher schriftlicher Mitteilung“ zu entziehen, wie es die entsprechende Verfassungsbestimmung in § 104 Abs. 4 vorsieht. Vorbehalten Speicherkapazitäten, die zum 1. Juli zu weniger als zehn Prozent ausgelastet sind, gelten als systematisch ungenutzt.

Entzieht das Speicherunternehmen, also die Gazprom-Tochtergesellschaft GSA, dem Speichernutzer, also der Gazprom Export, die ungenutzten Speicherkapazitäten nicht, verliert die GSA selbst ihre Rechte als Speicherunternehmen, was die E-Control per Bescheid feststellen muss. Beschwerden haben übrigens keine aufschiebende Wirkung.

Und „für den Fall, dass die Rechte eines Speicherunternehmens als verwirkt festgestellt werden, übernimmt der Betreiber der Speicheranlage vorübergehend die Rolle des Speicherunternehmens und kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Dritte verlassen“, wie es das Gesetz vorschreibt. Das bedeutet, dass die österreichische RAG AG als Speicherbetreiber ein anderes Speicherunternehmen suchen und beauftragen kann, beispielsweise ihre Tochtergesellschaft RAG Energy Storage GmbH.

„Use it or lose it“-Prinzip

Gazprom wurde der Speicher entzogen, weil der russische Staatskonzern seinen Speicher in Haidach seit dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht mehr genutzt hat. Die österreichische Regierung hat darauf reagiert, indem sie das „use it or lose it“-Prinzip im Gasgesetz verankert hat. Gesetzlich vorgeschrieben war auch der Anschluss des Gasspeichers in Haidach an das österreichische Gasnetz. Haidach ist derzeit nur an das deutsche Gasnetz angeschlossen.

Der GSA-Speicher der Gazprom in Haidach hat laut der AGSI-Datenbank der Interessengemeinschaft Gas Infrastructure Europe (GIE) seit dem 29. März 2022 einen Füllstand von 0,0 Prozent. Größere Mengen wurden zuletzt Mitte Dezember 2021 bei GSA eingelagert.

(WAS)

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *