Gegen Merkels Urteil: Verfassungsrichter Wallrabenstein

Anders als beim Obersten Gerichtshof sind abweichende Meinungen beim Bundesverfassungsgericht selten. Zumindest nach außen will man in Karlsruhe größtmögliche Geschlossenheit wahren, so unterschiedlich die Meinungen in den geheimen Beratungen auch ausgefallen sein mögen. Selbst ein so knappes Ergebnis wie am Mittwoch ist bemerkenswert. Eine abweichende Meinung wurde hinzugefügt, die deutlicher kaum hätte formuliert werden können. Ausgerechnet von Astrid Wallrabenstein, könnte man meinen.

Die 1969 in Münster geborene Frankfurter Rechtsprofessorin, deren Vorfahren aus Ungarn stammen und deren Sprache sie spricht, ist seit zwei Jahren Mitglied des Gerichts. Er promovierte bei Brun-Otto Bryde, dem ersten von den Grünen vorgeschlagenen Verfassungsrichter. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin wurde Wallrabenstein 2008 Professorin in Bielefeld. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Staatsangehörigkeits- und Sozialrecht. Zu diesen Themen äußerte er sich entschieden, bevor er nach Karlsruhe weiterzog. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung bezeichnete Wallrabenstein Pläne zur Ausbürgerung von IS-Kämpfern als “im wahrsten Sinne des Wortes grenzenlos egoistisch”. Deutschland vergisst ein nach dem Holocaust gegebenes Versprechen: “Ein Zuhause für Vertriebene zu sein und sie nie wieder hervorzubringen”.

Astrid Wallrabenstein bei ihrer Ernennung zur Verfassungsrichterin am 22. Juni 2020 in Berlin: Foto: Matthias Lüdecke

Wallrabenstein wurde von den Grünen auch für den Verfassungsgerichtshof nominiert, als Nachfolger von Andreas Voßkuhle im Zweiten Senat. Dort hatte er einen schwierigen Start. Anfang 2021 schlossen die meisten ihrer Kollegen sie von einem Befangenheitsverfahren aus. Damals folgte der Senat einem Antrag von Peter Gauweiler, der sich für das EZB-Urteil eingesetzt hatte. Nun ging es um die Umsetzung. Die Äußerungen Wallrabensteins in der Sonntagszeitung Frankfurter Allgemeine gaben Anlass zu dem Antrag auf Befangenheit. Nach seiner Wahl und vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter skizzierte er Wege zur Lösung des EZB-Konflikts. Aus Sicht des Senats maß er “zumindest dem Wortlaut des Urteils” keine “entscheidende Bedeutung” bei. Seine Haltung war streng.

Nun sah es so aus, als hätte sich Wallrabenstein trotzig aus der Abwehr befreit. Zumindest bei den Verhandlungen sah es nicht so aus, als wäre sie jemals dort gewesen. Wallrabenstein wirkt frech und pointiert. Es wäre irreführend, ihr irrelevante Absichten vorzuwerfen. Für den renommierten Wissenschaftler zählt die Kraft des Arguments. Das sieht man an seinen Beiträgen und auch an der abweichenden Meinung. Sie müssen Ihre Inhalte nicht einmal teilen, um sie in Erwägung zu ziehen.

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