Wer zieht sauberer?
Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuer. Beschäftigte mit hohem Steuersatz verdienen weniger als 300 Euro als Geringverdiener. Ohne Abzüge kommt die Sondervergütung denjenigen zugute, die unterhalb des Grundabsetzbetrags liegen. 2022 sind es 10.347 Euro.
Ein Alleinstehender der Steuerklasse 1 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro – und damit dem Höchststeuersatz unterliegend – kann nach Berechnungen des Steuerzahlerverbandes, verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, mit einem Bonus von 181,80 Euro auf der Gehaltsabrechnung rechnen Steuerklasse 4 bei gleichem Einkommen über 184,34 Euro.
Bei Arbeitnehmern mit einem durchschnittlichen Gehalt und daher mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz, der weniger als die Energiepreispauschale von 300 Euro an die Finanzverwaltung zurückgibt: Laut dem Bund der Steuerzahler ist ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 45.000 Euro bleiben 216,33 Euro übrig, wenn er in die Steuerklasse 4 eingestuft ist und ein Kind bei sich angemeldet hat. Derselbe Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro käme auf 300 Euro auf 248,83 Euro – denn der Einstieg in die Steuerklasse 3 läge unter dem Grundbonus und würde die Pauschale ohne Abzüge berechnen.
Kosten für die Bundesregierung Nach Angaben der Bundesregierung umfasst die Verteilung des Weltenergiepreises von 300 Euro ein Gesamtvolumen von 13,8 Milliarden Euro. Da es aber steuerpflichtig wäre, lägen die Kosten nach Abzug der anfallenden Steuereinnahmen bei rund 10,4 Milliarden Euro.