Der frühere FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist für politischen Briefwechsel und verdeckte Parteispenden verantwortlich. Auch Immobilienmakler Siegfried Stieglitz wird angeklagt.
Die Mühlen der Justiz laufen bekanntlich langsam über. Und die Bilder sind die gleichen: Im Landesgerichtshof Wien gilt nach wie vor eine Maskenpflicht. Wie im vergangenen Jahr, im ersten Strache-Prozess. Und an den Vorwürfen hat sich kaum etwas geändert. Auch hier handelt es sich angeblich um versteckte Spenden an die FPÖ. Und, wie die Staatsanwaltschaft ausführt, “wirtschaftliche Gefälligkeiten” und “persönliche Bekanntschaften”, mit einem Wort “Korruption”.
So musste Alt-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (52) am Montag erneut auf der Anklagebank sitzen. Neben ihm sein Freund, der Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz (52). Beiden Männern wird Korruption oder (umgekehrt) Bestechung vorgeworfen. Beide bekennen sich nicht schuldig.
Das letzte Mal, als Strache vorgeworfen wurde, einem Freund seines Privatklinikbetreibers geholfen zu haben, in den Förderfonds für Privatkliniken aufgenommen zu werden, war es diesmal ein Aufsichtsratsposten. Und für das Notizbuch.
Nach Angaben von Staatsanwältin Silvia Thaller von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) machte sich Strache für seinen Freund stark. Am Ende wurde er türkisblauer Aufsichtsrat der staatlichen Autobahngesellschaft Asfinag (er hätte die ÖBB vorgezogen, räumt Stieglitz ein).
Der Immobilienmakler hatte mehrfach für den FPÖ-nahen Verein „Austria on the Move“, den „Verein zur Reform der politischen Kultur in Österreich“, gespendet. 10.000 Euro seien zwischen Juni und August 2018 in fünf Raten gezahlt worden, heißt es in der Anklageschrift. Also zu einem Zeitpunkt, als Strache bereits Vizekanzler der FPÖ war. Wer für sich oder einen Dritten einen Vorteil annimmt, mache sich strafbar, erläuterte die Staatsanwaltschaft die Rechtslage.
Alles Gute zum Geburtstag in Dubai
Dem ehemaligen FPÖ-Chef, der auf Ibiza oder über diverse Handy-Chats auf das Video gestoßen und dann tief gefallen war, wird nun eine andere Art der Spende vorgeworfen: Er und seine Frau seien ebenso wie der frühere FPÖ-Verkehrsminister Norbert Hofer und seine Frau gewesen . . – von Stieglitz zu einer Veranstaltung im Januar 2018 eingeladen. Die Gäste haben jedoch nicht zugesagt.
2019 lud der Immobilienentwickler Strache und Hofer zu ihrem 50-jährigen Jubiläum nach Dubai ein. Stieglitz korrigierte nun: „Ich habe nicht den Vizekanzler und den Verkehrsminister eingeladen, sondern meine Freunde Heinz-Christian und Norbert.“ Weder Strache noch Hofer sind nach Dubai geflogen. Allerdings sei Strache der Einladung zunächst gefolgt, sagte WKStA-Vertreter Thaller. „Ein nachträglicher Rücktritt bleibt nicht straffrei. Ob die Reise antritt, ist für die strafrechtliche Beurteilung unerheblich.
Hofers Sinn für Fehlverhalten
Der Unterschied zu Hofer? Anders gefragt: Warum wird Hofer nicht auch angeklagt? Nun, gegen den ehemaligen Stadtrat wurde auch ermittelt. Der Fall ist abgeschlossen. Stattdessen soll Hofer am Freitag aussagen. Der Unterschied zu Strache laut Staatsanwaltschaft: „Hofer hat nach Erhalt der Einladung abgesagt. Strache hatte dieses Gefühl des Fehlverhaltens nicht ganz. Er hat die Reise schon geplant.“
Stieglitz-Verteidiger Andreas Pollak stellte fest: „Hofer hat erst die Einhaltung geprüft, bevor er abgesagt hat.“ Es war nicht so, dass Hofer einen Bestechungsversuch sofort hinnahm und Alarm schlug. Pollak erklärte, dass Stieglitz völlig unabhängig von einer Einladung im Aufsichtsrat der Asfinag sitze.
„Ein Straßenbauunternehmen baut Straßen. Und hierher kommen die Qualifikationen des Immobilienunternehmers Dr. hc Stieglitz.“ Anschließend zeigte der Anwalt anhand einer PowerPoint-Präsentation, welche Immobilienprojekte sein Mandant bereits realisiert hatte. Und er dokumentierte auch die gemeinsamen Aktivitäten der beiden Männer. Stieglitz und Strache sind gute alte Freunde. Nach „Ibiza“ lud der Geschäftsmann den zurückgetretenen Strache zu sich nach Hause in Südfrankreich ein. Und er schrieb: “Steh wieder auf. Ich liebe dich.”
Straches Anwalt Johann Pauer war derselben Meinung. Zunächst erinnerte er daran, dass der frühere FPÖ-Präsident im vergangenen Sommer wegen Bestechung verurteilt worden war (Strafe: 15 Monate Haft), das Urteil aber nicht rechtskräftig sei. Der parallele Teilfreispruch war jedoch sehr rechtskräftig – und der Staatsanwalt erwähnte ihn in seiner Eröffnungsrede nicht. Die Vorwürfe gegen Strache würden ins Leere laufen. Da die beiden Männer alte Freunde sind, sollten Einladungen nicht als Vorteil, nicht als unehrliches Versprechen, sondern als Zeichen der “Freundschaft” gesehen werden. Weiter: “Es hatte nichts mit dem Vermögen des Amtes zu tun.” Strache soll demnach vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen werden (Strafmaß: sechs Monate bis fünf Jahre Haft).
“Eine Hand wäscht die andere”
Dem widersprach der WKStA-Chefankläger entschieden. Die zentrale Frage lautet: „Hätte sich Stieglitz einen Aufsichtsratsposten gesichert, wenn er sich nicht das Wohlwollen des Vizekanzlers erkauft hätte? Die Antwort auf diese Frage ist ganz klar nein.“ Der Grundsatz lautete: „Geld für Artikel.“ Oder: „Eine Hand wäscht die andere.“ Der Befragte (er durfte beim Sprechen seine Maske abnehmen) sagte bald: „Frau Rat, mir schwirrt der Kopf muss es sehen, und dann kann ich etwas dazu sagen.“
Und dann: “Der Vorwurf beruht auf Vermutungen und verzerrt die tatsächlichen Verhältnisse.” Viele Chats würden von der Staatsanwaltschaft für ihn immer “negativ interpretiert”, ergänzte der Angeklagte aus Oberösterreich, der zuvor unter anderem als Sportjournalist tätig war. . „Glauben Sie, dass zwischen der Spende und einem Aufsichtsratsposten ein möglicher Zusammenhang bestand?“, resümierte der Richter. Der Befragte verneinte dies.
Strache selbst hat, abgesehen von zunächst “nicht schuldig” und dürftigen Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, zunächst nicht viel mitbekommen. Nach seinem Beruf gefragt, antwortete der ehemalige Vizekanzler: „Ich bin selbstständig und selbstständig.“ Dann sagte der Richter: “Woran arbeiten Sie?” Angeklagter: „Als Unternehmensberater.“ Die Frage nach seinem Vermögen blockte der 52-Jährige ab: „Dazu gebe ich keine Auskunft.“
Der Ablaufplan wurde bereits übertroffen
Die Anhörung wird am Dienstag fortgesetzt. Das Urteil war zunächst für Ende Juli angesetzt. Allerdings teilte der Richter mit, dass die Zeugen nun Probleme mit ihrer Agenda hätten. Und dass es auch im August mindestens einen Termin geben wird.