Gericht: Das Haus muss abgerissen werden

Das 40 Quadratmeter große Wohnhaus der Familie Kaufmann in Frastanz wird abgerissen. Die Hütte sei ein illegales Ferienhaus, sagt Frastanzs Bürgermeister Walter Gohm. Der Stadtrat schickte der Familie einen Abrissbescheid. Der Abriss und die Entfernung der Struktur, einschließlich der Terrasse und der Stützmauer, sollten laut dem Schreiben des Stadtrats vom September 2021 angeordnet werden.

Seit dem 19. Jahrhundert in Familienbesitz

Die Hütte ist seit dem 19. Jahrhundert im Besitz der Familie Kaufmann. Anfang der 70er Jahre wurde es reformiert und leicht erweitert. 2018 wurden bei Renovierungsarbeiten die Tische ausgetauscht, das städtische Bauamt kam und wies die Familie Kaufmann auf illegale Arbeiten in der Baracke hin.

Die Kaufmanns stritten sich mit einem Anwalt und legten gegen den Abrissbescheid Einspruch ein. Der Hubraum sei seit dem Umbau Anfang der 1970er-Jahre gleich geblieben, argumentiert der Anwalt der Familie, Christoph Hämmerle.

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Keine Baugenehmigung gefunden

Das Verwaltungsgericht des Landes hat sich nun aber mit dem Rathaus darauf geeinigt, dass die Baracke abgerissen werden muss. Die Akte mit der Baugenehmigung aus den 1970er Jahren ist laut Bürgermeister Gohm nicht mehr auffindbar. Es gelten jedoch die aktuellen Gesetze und der Bebauungsplan. Demnach soll das Gebäude so nicht hier bleiben. „Grundsätzlich muss man bedenken, dass dieser Bereich des Stutzbergs immer als Freifläche ausgewiesen wird“, sagt Gohm.

Rechtsanwalt: Auch andere Hütten ohne Token

Rechtsanwalt Hämmerle spricht über die Willkür der Gemeinschaft. „In der Bauphase der 70er Jahre waren schon der damalige Bürgermeister und dann der Leiter der Bauverwaltung hier. Daher ist der Familie Kaufmann kein Vorwurf zu machen, dass in der Gemeinde keine Bauunterlagen zu finden sind“, argumentiert Hämmerle.

Und Hämmerle kritisiert, dass das Gericht nicht berücksichtigt habe, dass es mehrere solcher Hütten in der Gegend gebe. „Die haben auch keine Akten. Wie kann das nicht nur bei der Familie Kaufmann so sein, sondern auch bei anderen Liegenschaften scheint alles in Ordnung zu sein. Und was tut die Gemeinde dagegen?“

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„Nicht kampflos aufgeben“

Die Besitzer sind nach dem Urteil schockiert. Sie erwägen nun, vor den Verwaltungsgerichtshof zu gehen oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. „Wir müssen etwas tun, wir können die Hütte nicht kampflos aufgeben“, sagt Mitinhaber Herbert Lampert, schließlich steckt viel Herzblut und viel Liebe und Arbeit in der Hütte über der Hütte Jahre Wenn die Familie nichts unternimmt, muss sie ihre geliebte Hütte innerhalb von vier Monaten alleine abreißen.

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