Gerichtsurteil: Hamburger “Pimmelgate”-Anschlag war rechtswidrig

Der Angriff auf Marlon P. im Rahmen der sogenannten „Pimmelgate“-Affäre um Innensenator Andy Grote (SPD) war rechtswidrig. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG). Marlon P. hatte Grote in einem Tweet mit den Worten „Du bist so ein Arsch“ beleidigt.

Die ehemalige Lebensgefährtin von Marlon P. hatte am 2. Juni 2022 Berufung gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters des Landgerichts Hamburg eingelegt, der die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Tatverdächtigen angeordnet hatte.

Gericht findet Prügelstrafe „unverhältnismäßig“

„Nach der Entscheidung des Landgerichts war die vom Landgericht Hamburg angeordnete Durchsuchung rechtswidrig, weil diese Maßnahme unter Berücksichtigung der geringen Schwere der angeblichen Beleidigung des Angeklagten unverhältnismäßig war“, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der MOPO.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung lagen laut dem zuständigen Strafgericht zwar vor. Gegen Marlon P. habe es einen Anfangsverdacht gegeben, weil der Tweet eine “formelle Beleidigung” und damit eine Straftat gewesen sei und die Durchsuchung Beweise hätte ergeben können.

“Pimmelgate” sorgte überregional für Aufsehen

Allerdings fehle es, so das Gericht, an einer „immer zu wahrenden Verhältnismäßigkeit zwischen dem mit der Durchsuchung verbundenen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Schwere der Tat und dem Interesse des Staates, ihn zu verfolgen .’

In Hamburg spielte die Polizei ein Katz-und-Maus-Spiel um ein “Pimmelgate”-Plakat. Nun gab es einen ähnlichen Vorfall in Köln.

Der Angriff löste landesweit Aufruhr aus. Tausende Menschen kritisierten die Aktion im Internet unter dem Label „Pimmelgate“ als völlig übertrieben und übertrieben. Nach dem Einsatz hängten die Linksautonomen im Kulturzentrum Rote Flora (Sternschanze) ein großes Plakat mit der Aufschrift „Andy, du bist ein Idiot“ auf.

Das Gericht schließt Grotes Fehltritt ein

Die Polizei hat es mehrmals übermalt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen die Vorwürfe von Hassreden im Internet bereits im März eingestellt. Grund war das mangelnde öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.

Das könnte Sie auch interessieren: Polizei überstreicht Hahn-Schild vor der Roten Flora: Aktivisten reagieren

Marlon P. war nicht vorbestraft und die Äußerung sollte im Gesamtkontext von Grotes bisherigem Verhalten betrachtet werden. Derselbe Innensenator verstieß am 10. Juni 2020 gegen Corona-Regeln, als er anlässlich seiner Erneuerung 30 Personen in eine Bar in Hamburg einlud. Grote musste dafür ein Bußgeld von 1.000 Euro zahlen.

Suche war “unangemessen”

„In diesem Zusammenhang die Wortwahl des Senators in seiner Veröffentlichung vom 30. Mai 2021, in der er die Nachtschwärmer der Schanze, die (auch) gegen die Corona-Auflagen verstießen, als „dumm“ und ihr Verhalten als „dumm“ bezeichnete. Unwissenheit”. wird bei der Beurteilung der Beleidigung durch den Angeklagten berücksichtigt”, schreibt das Landgericht.

Das könnte Sie auch interessieren: 500 Verstöße pro Tag: In Hamburg sinkt die Akzeptanz von Corona-Maßnahmen

In diesem Zusammenhang stufte das Gericht die Schwere der Beleidigung als „eher am unteren Ende der Erheblichkeitsschwelle“ ein. „Nach alledem wurde dem (ehemaligen) Angeklagten allenfalls eine geringe Geldstrafe angedroht. In diesem Zusammenhang war die Suchreihenfolge unangemessen.” (mp)

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *