Das Fazit war nachdenklich, die nationale Impfwoche im vergangenen November war ein Misserfolg. Auch Stars wie Rapper Stress (44), Sängerin Stefanie Heinzmann (33) oder Musiker Baschi (35) konnten kaum jemanden dazu überreden. Damals konnte die Impfquote nicht um einen Prozentpunkt gesteigert werden.
Und nun hat die „Back on Tour“-Konzertreise auch rechtliche Konsequenzen. Gesundheitsminister Alain Berset (50) musste im Nachhinein vor dem Parlament zugeben, dass gegen das Gesetz verstoßen wurde. Zu diesem Ergebnis kommt nun auch das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG).
Konkret: Die Musiker wurden in drei Reisebussen eines deutschen Autokonzerns durchs Land gefahren. Und das verstößt gegen das Kabotageverbot. Nach dem Landverkehrsabkommen mit der EU ist es ausländischen Unternehmen untersagt, Personen oder Güter zwischen zwei inländischen Bestimmungsorten zu befördern. Damit sollen lokale Verkehrsbetriebe vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden.
Behörden verhängen Bußgelder
Nur der deutsche Autokonzern muss büßen. In der Folge haben die Behörden fällige Zölle und MWST von insgesamt CHF 76’000 erhoben. Gleichzeitig verhängte das BAZG gegen die drei Busfahrer ein Bußgeld «im niedrigen dreistelligen Bereich», sagte Sprecher David Venetz gegenüber Blick. Die drei Strafen sind endgültig.
Und es könnte für das deutsche Unternehmen noch schlimmer kommen. Die Zollverwaltung hat gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Eines dieser Verfahren wurde unterbrochen, das andere läuft noch.
Begleitpersonen kommen kostenlos heraus
Alternativ können Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), das für die Impfwoche zuständig ist, aufatmen. Gleiches gilt für die Gadget Abc Entertainment Group, die als Generalunternehmer mit der Organisation der Konzerttournee beauftragt wurde. Sie wiederum hatte den deutschen Autokonzern angeheuert.
Deshalb hatten die BAG-Beamten jede Verantwortung von vornherein abgelehnt. Sie mussten sich wirklich nie Sorgen machen. BAZG-Kollegen ermittelten nie gegen die Verantwortlichen der Konzerttournee.