Aber ist Beinschabs Kronzeugenregelung gerechtfertigt?
Ainedter: „Das ist nicht der Sinn der Übung“
Die Begründung der WKStA: Beinschab habe bei Vernehmungen Reue gezeigt und nach seiner Festnahme freiwillig Erkenntnisse preisgegeben, die weit über das hinausgingen, was ihm zunächst vorgeworfen wurde. Dabei handelte es sich ursprünglich um Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Beinschab, die zwischen 2016 und 2018 rund um den Wahlkampf von Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP) manipuliert worden sein sollen. Die Kosten dafür sollen verschleiert worden sein, indem sie in Studien für das Finanzministerium aufgenommen wurden. In den WKStA-Umfragen lieferte Beinschab zehn weitere verdächtige Studien.
Rechtsanwalt Manfred Ainedter, der Gerald Fleischmann, den Ex-Pressesprecher von Kurz, in der Öffentlichkeitssache vertritt, sagte der Morgenzeitung Ö1: Nur weil Beinschab etwas gesagt habe, was noch nicht bekannt sei, sei die Kronzeugenregelung “nach Übung” nicht gerechtfertigt. . Die WKStA bot den Beinschab-Status an, den es so noch nie gegeben hatte.
Robert Kert, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, sagte gegenüber Ö1, dass die Voraussetzungen für die Kronzeugenregelung grundsätzlich erfüllt sein müssen: „Natürlich wird die Freiwilligkeit durch die Festnahme eingeschränkt und das dürfte das Problem sein Die WKStA sieht die Freiwilligkeit in der Stellungnahme selbst als sehr stark an.” Die Begründung der WKStA: Beinschab hätte nichts sagen können.
“Nicht nach dem Gesetz”
Das sei ein „großzügiges Verständnis von der Freiwilligkeit der Aussage“, aber wenn man es an die Freiwilligkeit der Aussage knüpft, „kann man das so sehen, auch wenn die Gefängnissituation einen gewissen Druck erzeugt“, sagt er. Kert. Vermutlich hat Beinschab viel mehr gesagt, als die WKStA vor den Vernehmungen zwischen Oktober und Februar wusste.
Was sagt Kert zu dem Vorwurf, die WKStA habe Beinschab Nachsicht gewährt? „Wenn das so wäre, wäre es nicht im Einklang mit dem Gesetz. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass sich der potenzielle Zeuge freiwillig an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei wenden muss“, betont Kert. Damit soll vermieden werden, dass der Eindruck einer Einigung zwischen dem Staatsanwalt und dem Kronzeugen entsteht.
Allenfalls könnte ein Kronzeuge der Staatsanwaltschaft langwierige Ermittlungen im Prozess ersparen. „Ich glaube jedoch, dass die Staatsanwaltschaft trotz des Hauptzeugens nach weiteren Beweisen suchen muss“, sagte Kert. Dass Beinschab begnadigt wurde, könnte dazu führen, dass künftig mehr Tatverdächtige in Wirtschaftsstrafverfahren auflaufen, sagt Kert: „Das könnte ein Fortschritt in der Umsetzung des Gnadenprogramms sein.“