„Google Fonts“: Massenbescheide eines Anwalts sorgen für Probleme

laumat.at/Matthias Lauber

Geldforderung wegen fragwürdiger Verletzung der DSGVO

Online ab heute, 16:10 Uhr

Österreich

Massenbescheide eines Rechtsanwalts in Niederösterreich schlagen Wellen und bereiten Website-Betreibern Probleme.

Wie aus Medienberichten der letzten Tage hervorgeht, hat offenbar ein Rechtsanwalt in Niederösterreich in den vergangenen Tagen und Wochen tausende und abertausende Mahnungen verschickt und von den Verantwortlichen Geldsummen gefordert. Dem wird widersprochen, dass die Websitebetreiber die jeweiligen Websites nicht im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung betrieben haben. Auch laumat|at erhielt ein Schreiben von besagtem Rechtsanwalt. Es fordert die Unterlassung, eine Datenschutzinformation sowie Schadensersatz, da eine Google-Quelle bereits vor der Bestätigung des sog. „Cookie-Banners“ eingebunden wurde. Der Schaden wurde durch die Übermittlung der IP-Adresse verursacht. „Dass die Abmahnungen ohne weitere Prüfung verschickt wurden, belegen die in das Schreiben eingebetteten angeblichen Beweismittel, die in unserem Fall den Quellcode der Homepage von www.laumat Font-Tags. Unserer Meinung nach ist eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gemäß DSGVO erforderlich, wenn IP-Adressen bestimmungsgemäß auf Servern von Google verarbeitet werden sollen. Genau dies verneint Google jedoch auf der Google Sources FAQ-Seite.“ IP-Adressen werden nicht protokolliert.” sollte dort explizit nachgelesen werden”, erklärt Matthias Lauber, Betreiber der Website laumat|at. Daher sind viele IT-Experten davon überzeugt, dass eine Zustimmung für diese Integration überhaupt nicht erforderlich ist. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat wie zahlreiche Vertretungen anderer Bundesländer diesbezüglich in den vergangenen Tagen eine Vielzahl von Anfragen erhalten. Die Handelskammer prüft derzeit die rechtlichen Verfahren. Auch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich hat reagiert und aufgrund der zahlreichen Beschwerden eine Untersuchung zum Vorgehen des Anwalts eingeleitet: „Aufgrund des gewählten Verfahrens und der zahlreichen Beschwerden haben wir eine behördliche Untersuchung eingeleitet“, heißt es auf der Website des Anwalts . Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.

Foto: laumat.at/Matthias Lauber

Vermutlich sollen automatisch generierte Quellcodeschnipsel als Beweis dienen. Foto: laumat.at/Matthias Lauber

Google selbst bestreitet die Erfassung von IP-Adressen. Foto: laumat.at/Matthias Lauber

Reihe von Bildern

laumat.at/Matthias Lauber |

laumat.at/Matthias Lauber |

laumat.at/Matthias Lauber |

laumat.at/Matthias Lauber |

laumat.at/Matthias Lauber |

Verknüpfungen

von Matthäus Lauber erstellt am 25.08.2022 um 16:05, veröffentlicht am 25.08.2022 um 16:10 Uhr Letzte Aktualisierung am 25.08.2022 um 16:10 Uhr

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *