Ein Steirer ist am Dienstag vor dem Landesstrafgericht Graz wegen versuchten Mordes und Körperverletzung wegen grober Fahrlässigkeit zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Dezember 2021 einen Mann mit einem Messer angegriffen haben. Ein zweiter Mann konnte nur vermeiden, ihm in den Rücken zu stechen und er selbst stach ihm in den Bauch. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig.
Ungewöhnlich ist laut Staatsanwalt Daniel Weinberger, dass beide Opfer keinerlei Beziehung zum Angeklagten hatten. Der Staatsanwalt sah in dem Handy eine Beleidigung, die darauf zurückzuführen war, dass eine Kellnerin Monate zuvor den beschuldigten Besitzer zurückgewiesen hatte. Der 48-Jährige feierte am Tattag mit Familie und Freunden in einem anderen Restaurant, als die Kellnerin mit den beiden Männern hereinkam. Es gab einen Kampf zwischen den Gruppen, der aber bald ausging. Die beiden Begleiter der Frau betraten den Hof, um zu rauchen.
Metzgermesser
„Ich habe ihn erstochen“, sagt der Angeklagte, und Zeugen zufolge schnappte er sich ein Fleischermesser aus der Küche. Er näherte sich den Männern im Hof und hob sein Messer, weil er laut Staatsanwaltschaft einem der Menschen in den Rücken stechen wollte. Der zweite sah, was er vorhatte, und drückte den Angreifer an seine Schulter. Der 48-Jährige soll ihm in den Bauch gestochen haben. “Es war ein großes Glück, dass mit diesem riesigen Messer kein lebenswichtiges Organ verletzt wurde”, sagte der Staatsanwalt.
Verteidiger Gunther Ledolter sagte, sein Mandant habe „niemals jemanden verletzen wollen“. Ich wollte nur „die Männer erschrecken“ mit dem Messer. Jedenfalls war der Stich nicht beabsichtigt. Das Messer drang auch nur wenige Zentimeter ein, so dass laut Anwalt das Messer nicht mit voller Wucht eingesetzt werden konnte.
“Bedrohung, Angst, ich wollte es nie benutzen”
Der Angeklagte bekannte sich in beiden Fällen nicht schuldig. „Ich bereue jeden Tag“, sagte er. „Was wollten Sie mit dem Messer?“, fragte Richterin Barbara Schwarz. “Drohend, erschreckend, ich wollte es nie benutzen”, antwortete der Interviewte. Nach seinen Angaben schenkte der Wirt der Sache keine große Beachtung und ging, obwohl der Verwundete hinter ihm geschrien haben soll: „Sie haben mich erstochen, ich werde mich mit meinem Anwalt befassen“.
Nach etwa vierstündiger Beratung entschied die Jury, dass es sich nur in einem Fall um versuchten Mord, im zweiten um Körperverletzung wegen grober Fahrlässigkeit handelte. Der Besitzer wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, die Strafe ist nicht fest.