28.06.2022 19:59 (28.06.2022 19:59)
Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wird durch die Rot-Weiß-Rot Karte erleichtert. ©APA/BARBARA GINDL
Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wird durch die Rot-Weiß-Rot Karte erleichtert. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS hat der Sozialausschuss des Landtags für die Neuregelung gestimmt.
Unter anderem werden die Kriterien für die Anerkennung des Mindestlohns und der Sprachkenntnisse flexibilisiert. Zudem muss Saisonarbeitskräften ein dauerhafter Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht und das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.
Der Sozialausschuss begrüßt, den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu erleichtern
Vertreter der Regierungskoalition sehen darin einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den aktuellen Arbeitskräftemangel in Österreich. Vertreter der SPÖ und der FPÖ befürchten dagegen laut Parlamentskorrespondenz, dass dadurch der Druck auf Hausangestellte zunehmen wird. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) hält die Bedenken der SPÖ und der FPÖ für unbegründet, da es derzeit nur 5.300 aktive Rot-Weiß-Rot-Karten gibt, während sie beispielsweise in der Ukraine rund 7.000 Menschen haben eine Arbeitserlaubnis. .
Diverse Erleichterungen für RWR-Karten-Besitzer
Empfänger der RWR-Karte müssen künftig nur noch 50 Prozent der maximalen ASVG-Beitragsgrundlage entnehmen, das wären in diesem Jahr monatlich 2.835 Euro brutto. Für Absolventen lokaler Universitäten und Fachschulen gibt es keine Mindestlohnpflicht mehr. Das Gehalt muss jedoch dem ortsüblichen Gehalt nationaler Absolventen mit vergleichbarer Arbeits- und Berufserfahrung entsprechen. Englischkenntnissen stehen Deutschkenntnisse gleich, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist. Die Anerkennung von Berufserfahrung wird erleichtert, Sprachzertifikate und andere Nachweise bleiben länger gültig. Außerdem wird es einfachere Anträge für Angehörige geben.
Neue Regelungen für Unternehmensgründer und Arbeitnehmer aus Drittstaaten
Ausländische Gründer benötigen statt 50.000 Euro nur 30.000 Euro Kapital. Besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige, wie z. B. IT-Spezialisten, die für zeitlich befristete Projekte nach Österreich ziehen, können eine befristete Arbeitsbewilligung bis zu sechs Monaten erhalten. Registrierte unbefristete Leiharbeitnehmer, die mindestens zwei Jahre lang mehr als sieben Monate im Tourismus oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit geleistet haben, können einen dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die Austrian Business Agency (ABA) unterstützt Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Bewerbung mit einer eigenen Plattform.