Hate Crime Reports Ermittlungen gegen Polizisten nach Böhmermanns Veröffentlichung

Stand: 28.05.2022 19:50 Uhr

Das Internet ist kein Rechtsschlupfloch, aber es gibt offensichtlich Defizite bei der Strafverfolgung in Deutschland. Eine Aktion des „ZDF Magazins Royal“ hat nun sogar zu Ermittlungen wegen strafrechtlicher Verfolgung innerhalb der Polizei geführt.

Eine Ermittlungskampagne von Moderator Jan Böhmermann für seine Sendung „ZDF Magazin Royal“ zur Verfolgung von Hassverbrechen im Internet hat Folgen für Polizeibeamte in mehreren Bundesländern.

In Bremen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizisten wegen des Verdachts der Frustration. Auch in Sachsen-Anhalt wurden interne Ermittlungen eingeleitet. Seit “vergangene Woche konkrete Vorwürfe bekannt geworden” seien Ermittlungen gegen einen Polizisten wegen des Verdachts der Vereitelung einer Strafverfolgung geführt worden, teilte die Polizeiinspektion Magdeburg mit.

Die Folge von „ZDF Magazin Royale“ ging am Freitagabend online und wurde auch im Fernsehen ausgestrahlt.

Meist langsamer Rechercheprozess

Im vergangenen Sommer meldete die Redaktion hinter Moderator Böhmermann sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften an die Polizeidienststellen der 16 Bundesländer und schilderte später den meist schleppenden Verlauf der Ermittlungen.

Morddrohungen wurden ebenso gezeigt wie antisemitische Inhalte und verfassungswidrige rechtsextreme Symbole. In einigen Bundesländern wurden die Anzeigen nicht einmal angenommen.

Studium in verschiedenen Bundesländern

In Bremen soll der Polizeibeamte die Anzeige zwar registriert, aber erst zwei Monate später auf Anfrage der Beschwerdeführer im System registriert haben. Es bleibe abzuwarten, warum die Angelegenheit verspätet behandelt worden sei, sagte der Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. Der betroffene Polizist wurde in die Dienststelle gebracht, wie die Bremer Polizei bereits am Dienstag mitgeteilt hatte. Damals war Böhmermanns Forschung noch nicht öffentlich zugänglich.

In Sachsen-Anhalt wurde ein Magdeburger Polizeibeamter von Redaktionen mit den Worten zitiert: „Haben Sie etwas im Internet gefunden? Vielleicht sollten Sie es beim Verbraucherschutz versuchen.“ So etwas sei „keine Polizeiarbeit“, hieß es in einer Reaktion der Magdeburger Polizei: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind hier zu diesem Zeitpunkt keine Strafanzeigen eingegangen.“ Die Angelegenheit wird gründlich und gründlich untersucht. Die Ermittlungen zum konkreten Fall dauern an.

Die hessische Polizei machte auf den Fall Lübcke aufmerksam

Lob gab es in der Sendung für die hessische Polizei. Dort war alles in elf Minuten erledigt. Dort wurde mindestens ein Verdächtiger angeklagt.

Das bestätigte die hessische Polizei. „Seit dem Attentat auf den Regierungspräsidenten Walter Lübcke nehmen wir den Kampf gegen Hass und Hetze auch im Internet sehr ernst“, sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *