Immobilienwirtschaft
Hausbesitzer lassen sich mit der Grundsteuererklärung Zeit
Stand: 23.07.2022 | Lesezeit: 2 Minuten
Was die Zinswende für Sparer und Bauherren bedeutet
Die Europäische Zentralbank (EZB) beendete die Ära der Negativzinsen mit einem Paukenschlag: Die Zentralbank erhöhte den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte, doppelt so viel wie zuvor angekündigt Der Zinsanstieg wird mehrere Auswirkungen auf die Verbraucher haben.
Nicht einmal fünf Prozent der Eigenheimbesitzer haben eine Grundsteuererklärung abgegeben. Das Tempo der ersten 20 Tage mit durchschnittlich 80.000 Tagesauszügen reicht nicht aus. Wenn es so weitergeht, werden zwei Drittel die Frist versäumen.
Grundstücks- und Gebäudeeigentümer nehmen sich Zeit, um die erforderliche Grundsteuererklärung abzugeben. Nach 20 Tagen gingen landesweit rund 1,6 Millionen Aussagen ein. Das sind nicht einmal fünf Prozent der für die Grundsteuerreform benötigten Steuererklärungen.
Die ersten Länder schließen eine Verlängerung der Einreichungsfrist über den Oktober hinaus nicht mehr aus. Das sind die Ergebnisse einer Umfrage, die WELT AM SONNTAG beim Bundesfinanzministerium, den Finanzministerien der Länder und dem für die Elster-Plattform zuständigen Bayerischen Landesfinanzamt durchgeführt hat.
Nach Angaben des Bayerischen Landesfinanzamtes wurden vom 1. bis 20. Juli bundesweit 1.565.447 Grundsteuererklärungen elektronisch abgegeben. Darin enthalten sind auch die 30.351 Erklärungen, die nicht direkt über Elster, sondern über das Portal „Private Vermögenssteuererklärung“ des Bundesministeriums der Finanzen eingegangen sind.
Darüber hinaus gibt es unzählige Erklärungen, die in den meisten Ländern auf Papier erstellt wurden. Es stellt sich heraus, dass dieser Anteil gering ist. Aus Niedersachsen hieß es, “mehr als 97 Prozent” der Äußerungen seien über Elster eingegangen.
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Nach Angaben der 16 Landesfinanzministerien sollen in WELT AM SONNTAG 38 Millionen Wirtschaftseinheiten neu bewertet werden. Neben Grundstücken, Häusern und Wohnungen können dies auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sein.
Das Tempo der ersten 20 Tage mit durchschnittlich 80.000 Auszügen pro Tag reicht nicht aus, um bis zum 31. Oktober alle Auszüge zu haben. In den vier Monaten wären täglich durchschnittlich 310.000 Anmeldungen notwendig gewesen. Ohne nennenswerte Steigerung in den verbleibenden 100 Tagen lagen Ende Oktober nur noch zehn Millionen Auszüge und damit weniger als ein Drittel der Gesamtzahl vor.
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„Wir verschließen uns einer Debatte über eine Fristverlängerung nicht grundsätzlich“, teilte das baden-württembergische Ministerium mit. Auch in Bayern und Niedersachsen will man eine solche Diskussion grundsätzlich nicht ablehnen, hält den Zeitpunkt aber für zu früh.
Die meisten Länder schließen jedoch eine pauschale Verlängerung aus. Darin heißt es, dass die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen durch die Finanzämter bis Ende 2023 weitgehend abgeschlossen sein muss, um den Kommunen genügend Zeit zu geben, die ab 2025 geltenden neuen Veranlagungsarten festzulegen.
„Damit die Neubewertung und Festsetzung der neuen Grundsteuer fristgerecht abgeschlossen werden kann, sind die Finanzämter und letztlich auch die Kommunen auf den rechtzeitigen Eingang der Erklärung angewiesen“, teilte etwa das Finanzministerium des Freistaates Sachsen mit .
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Kein Steuerzahler muss etwas befürchten, wenn die Steuer nicht bis Ende Oktober eingereicht wird. Finanzämter verzichten auf Mahngebühren. Aus Schleswig-Holstein etwa hieß es, Steuerzahler würden zunächst durch ein weiteres Schreiben an ihre Steuerpflicht erinnert.
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