Infizierte dürfen arbeiten: Österreich hebt die Corona-Isolationspflicht auf

Infizierte können arbeiten. Österreich hebt die Isolationspflicht der Krone auf

26.07.2022, 21:05

Die Inzidenz von sieben Tagen ist in Österreich höher als in Deutschland. Die Regierung beschließt jedoch, die Corona-Maßnahmen weiter zu lockern. Wenn Sie sich nach einer Infektion nicht krank fühlen, können Sie das Haus verlassen, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

Österreich und Frankreich lockern Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. In Österreich endet die Selbstisolationspflicht für positiv Getestete am 1. August. In Frankreich hat der Senat für die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen ab dem 1. August gestimmt.

„Wir machen jetzt Verkehrsbeschränkungen statt Quarantänepflicht“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch in Wien. In Österreich dürfen Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und sich nicht krank fühlen, künftig ihre Wohnungen verlassen, wie Rauch auf einer Pressekonferenz mitteilte. Sie müssen jedoch eine FFP2-Maske tragen, außer wenn sie sich im Freien aufhalten und einen Abstand von zwei Metern zu anderen Personen einhalten können.

Daher ist es auch möglich, mit einem positiven Test zu arbeiten, allerdings nur in Berufen, in denen eine Maske getragen werden darf. Bereits bei einem positiven Schnelltest gelten die Regelungen. Wird dies nicht durch einen PCR-Test bestätigt, fallen sie wieder weg. Die Entscheidung sei auch angesichts der psychischen und sozialen Folgen der Corona-Krise gefallen, sagte Rauch. Angst und Depression haben weltweit zugenommen.

Rauch sprach von einer „neuen Phase der Pandemie“, in der sie mit Impfstoffen und Medikamenten bekämpft werden könne. Allerdings mahnte er auch zur Vorsicht: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“ Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Österreich mit etwa 900 Fällen pro 100.000 Einwohner und eine Woche über dem deutschen Wert. Im Vergleich zum Sommer des vergangenen Jahres müssen viel mehr Patienten in Krankenhäusern behandelt werden.

In Frankreich hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das das Ende aller Corona-Maßnahmen ab dem 1. August vorsieht. Die Möglichkeit verpflichtender Corona-Tests an den Landesgrenzen bleibt jedoch bestehen.

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