Inflation: Wann gibt es mehr Wohlfahrt?

Die Inflation betrifft die Bedürftigsten

Wann gibt es mehr Sozialhilfe?

Die Inflation trifft die Armen besonders hart. Nun passt die Schweizerische Sozialhilfekonferenz ihre Empfehlungen an.

Gepostet: 10.07.2022 um 01:21

Die Inflation stieg im Juni weiter auf 3,4 Prozent. Seit 1993 hat es in der Schweiz keine solche Preiserhöhung mehr gegeben. Aber dieser Durchschnittswert ist vergleichsweise harmlos: Die Inflationsrate von Kraft- und Treibstoffen ist viel höher: Benzin kostet 35,4% mehr als vor einem Jahr, Gas 43,5%, Heizung Diesel bis zu 88%.

Besonders hart ist die aktuelle Situation für diejenigen, die kein Geld mehr haben, wie zum Beispiel Sozialhilfeempfänger. “Diese Menschen haben meist keinen wirtschaftlichen Spielraum”, sagt Aline Masé, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik des Hilfswerks Caritas. “Wenn sie mehr Geld für Energie, Wohnen und Essen ausgeben müssen, müssen sie es woanders sparen.” Genauer gesagt: „Ein Arztbesuch ist nicht mehr möglich, ebenso wenig wie ein Kaffee im Restaurant“, sagt Masé. Sie fordert: „Wenn die Energiepreise weiter steigen und hohe Nebenkostenabrechnungen drohen, ist Unterstützung dringend nötig.“ Konkret fordert die Caritas eine Erhöhung des Grundbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Sozialhilfe. „Das ist uns damals einfach aufgefallen. Bei Inflation wird eine Erhöhung noch dringlicher!

Skos sieht Handlungsbedarf

Auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) sieht Handlungsbedarf. Sie empfiehlt den Sozialhilfeträgern, die derzeit höheren Mietnebenkosten der Leistungsberechtigten vollständig zu erstatten, auch wenn die festgelegten Höchstgrenzen für die Mietnebenkosten überschritten werden. Und was ist mit Essen, Bildung oder Kleidung? „Im Juni lag der Preisanstieg für den sogenannten Grundbedarf bei 1,6 Prozent“, sagt Skos-Chef Markus Kaufmann. «Das sind Mehrkosten von 16 Franken für einen Ein-Personen-Haushalt und 34 Franken für einen Vier-Personen-Haushalt.»

Um die Betroffenen zu entlasten, müssen diese Mehrkosten kompensiert werden. Im Herbst entscheidet der Bundesrat über die Angemessenheit der Grundvoraussetzungen der AHV, der IV und der Ergänzungsleistungen zur Preis- und Lohnentwicklung. „Im gleichen Maße sollte der aktuelle Preisanstieg auch in der Wohlfahrt kompensiert werden“, empfiehlt Kaufmann. Ob die notwendige Unterstützung endlich bei den Bedürftigen ankommt, entscheiden die Kantone. Sie entscheiden, ob die Skos-Richtlinien gelten oder nicht.

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