Seine Begründung der Klage – die Aufnahmen ohne Zustimmung seien illegal – ging ins Leere: Wagners subjektives Interesse, nicht als Lügner hingestellt zu werden, sei wichtiger als die verletzte Privatsphäre des Klägers. Ich brauchte diese Aufnahmen unbedingt, um zu dokumentieren, dass diese Gespräche auch stattgefunden haben. Laut Richter Ulrich Pesendofer im noch nicht rechtskräftigen schriftlichen Urteil (58 Cg 9/22b-28) leitet sich Ihr Interesse an der „Dokumentation von Missständen und Fehlverhalten einer Person in der Zeitgeschichte“ aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit ab. Ein Prozess, der jetzt einige erschüttern könnte …