Im Falle einer Verordnung der Landesregierung könnte die Stadt unter anderem Vorzugsrechte für bestimmte unbebaute Grundstücke erhalten.
Der Innsbrucker Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag mehrheitlich entschieden, dass in der Stadt „Wohnungsnot“ bestehe. Mit der Entscheidung ist ein Antrag an das Land verbunden, um das Landesvergabegesetz anwenden zu können. Im Falle einer Verordnung der Landesregierung könnte die Stadt unter anderem Vorzugsrechte für alle unbebauten Grundstücke mit einer Größe von mehr als 2.000 Quadratmetern für Bauland erhalten.
Die Entscheidung geht laut Medien auf eine Anfrage der SPÖ zurück. Es wurde mit den Stimmen von SPÖ, Grünen, Für Innsbruck, Liste Fritz, NEOS und der „ALI“-Liste entschieden. SPÖ-Stadtvorsitzender Benjamin Plach sprach von einer dramatischen Lage auf dem Innsbrucker Immobilienmarkt. Die Instrumente des Land Contracting Act „würden dann Spekulationen mit den Grundstücken unterbinden, da die Stadt Immobiliengeschäfte tätigen kann“, argumentierte Plach.
Erste Anwendung des Land Contracting Act
Bürgermeister Georg Willi (Grüne) hofft, dass das Land die „Wohnungsnot“ in der Landeshauptstadt per Verordnung bestätigt. Damit sei der Weg frei, “politisch strengere Optionen für bezahlbaren Wohnraum herauszunehmen”, sagte Willi dem “ORF Tirol”.
Innsbruck könnte zum Präzedenzfall für die erstmalige Anwendung des Landesvergabegesetzes werden. Letztere wurde in Österreich seit ihrem Inkrafttreten vor fast 50 Jahren nie angewendet. Da das Vorkaufsrecht und die Enteignung durch die öffentliche Hand einen rigorosen Eingriff in Eigentumsrechte nach sich ziehen, muss im Vollstreckungsfall mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen gerechnet werden.
>>> Bericht des “ORF Tirol”
(APA)