“Wo zieht man die Grenze zwischen Hass, Gewalt und Meinungsfreiheit. Und wenn diese Linien von Unternehmen markiert werden, die möglicherweise Interessenkonflikte haben. All das muss diskutiert werden”, betonte Forgó zu diesem Thema. Denn es gebe viele von fiesen Dingen im Internet, aber nicht alle sind strafbar: “Du kannst weiter hassen”, sagte der Experte.
Es ist wichtig, das Thema zu überprüfen und zu diskutieren. „Wegen des tragischen Falls wird derzeit viel diskutiert. Aber in Wirklichkeit besteht das Problem seit 30 Jahren“, betonte Forgó.
Österreich hat seit etwa zwei Jahren ein Gesetzespaket gegen Online-Hass. Bisher sieht Forgó es jedoch nicht als “besonders effektiv” an. Einerseits besteht das Problem, dass sich das Paket sehr stark auf Unternehmen als Betreiber sozialer Netzwerke konzentriert. „Sie wollen ihre eigenen Interessen durchsetzen. Sie sind nicht für wohltätige Zwecke da“, erklärte Forgó. Zudem ist ein Teil des Gesetzespakets veraltet, da Österreich im Wissen, dass eine EU-weite Verordnung vorbereitet wird, das Paket aus eigener Kraft vorangetrieben hat. Allerdings muss noch geprüft werden, ob das österreichische Paket mit dem EU-Paket kompatibel ist.
Gegen die Pflicht des Klarnamens
Zur Diskussion um eine Klarnamenpflicht sagte der ZIB 2-Experte: „Vor etwa drei Jahren wurde darüber in Österreich diskutiert. Wir haben uns aus gutem Grund dagegen entschieden. Denn auch Hassverbrechen kommen mit Klarnamen vor. Das Ganze.“ Das Thema sollte nicht nur als Internetproblem gesehen, sondern gesamtgesellschaftlich diskutiert werden.”
Das Beste, was Betroffene tun können, ist, so der Experte, die Vorfälle zu melden. Zum Beispiel bei der Polizei oder Beratungsstellen wie ZARA. “Es ist wichtig, Aufmerksamkeit zu erregen und das Thema in die Gesellschaft zu tragen.”