Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Aargau ist heftig: Es handelt sich um Mord. Der Angeklagte Jean T. * (32) hat am 26. Januar 2021 am Ufer der Limmat bei Würenlos AG den Rentner Anton P. * (†81) getötet. Deshalb muss er sich nun am Dienstag vor dem Bezirksgericht Baden AG verantworten.
Der Angeklagte soll an diesem Tag ursprünglich Selbstmordabsichten gehabt haben, schreibt die Staatsanwaltschaft Aargau Ende Januar 2022 in einer Medienmitteilung. Er soll einen älteren Mann aufgesucht und getötet haben.
Mit einem Unterarmgriff erdrosselt
In diesem Sinne soll Jean T. das spätere Opfer am Ufer der Limmat getroffen haben. Zwischen den beiden soll es ein kurzes Gespräch gegeben haben. Dann soll er dem Rentner plötzlich auf den Rücken gesprungen sein und ihn mit einem Unterarmgriff erdrosselt haben.
Später soll Jean T. bei der kantonalen Notrufzentrale angerufen und gesagt haben: «Ich habe gerade eine ältere Person an der Limmatstrasse erdrosselt.» Als die ersten Einsatzkräfte am Tatort eintrafen, wurde der mutmaßliche Täter zur Aufmerksamkeit gerufen – und widerstandslos festgenommen. Er trieb auch die Beamten der Kantonspolizei Aargau zur Leiche.
Die Leiche musste mit einem Boot geborgen werden
Anton P. lag auf der Böschung unter der Straße, teilweise im Wasser. Der Ort war zu dieser Zeit sehr voll. Die Leiche musste mit einem Boot geborgen werden. Am Tatort wurden bis zum Abend Spuren aufbewahrt.
Sowohl der mutmassliche Täter als auch das Opfer lebten im selben Dorf im Kanton Zürich. Anton P. war Schweizer, arbeitete viele Jahre bei der SBB und hinterließ eine Frau und zwei Töchter. Jean T. soll aus Brasilien stammen, vor der Tat zwei Jobs verloren und in Einzelhaft in einem Mehrfamilienhaus gelebt haben.
Dem geständigen Angeklagten wird vorgeworfen, sein Opfer willkürlich ausgesucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Aargau will nur mehr Auskunft über das Verhalten des Zeugen und das Ergebnis des vom Gericht in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens geben. Sie will für Jean T. eine zehnjährige Haftstrafe und einen Krankenhausaufenthalt fordern. Jean T. gilt als unschuldig.
* Namen haben sich geändert