Potsdam / Berlin – Gibt es einen Verdacht in diesem Geschäft?
Nach der Zwangsvollstreckung des Vermögens von Rapper Bushido (43) und seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker (46), einem Anführer des Berliner Clans, prüft die brandenburgische Staatsanwaltschaft den Fall.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Eberswalde sagte am Montag, sie werde derzeit auf Anhaltspunkte für strafbare Handlungen geprüft.
Für Verstöße gegen das brandenburgische Geldwäschegesetz ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zuständig. Der Sprecher erklärte, es handele sich zunächst um ein Probeverfahren. Wie viel Zeit dafür benötigt wird, ist zunächst nicht absehbar.
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Das Ensemble aus Villen und Grundstücken mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern wurde vor einer Woche beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert. Einziger Bieter war Ahmed Abou-Chaker (21), ein 21-jähriger Sohn des Clan-Chefs. Das provoziert Diskussionen.
Vor allem, weil der sogenannte Verkehrswert, den das Gericht für Kleinmachnows Liegenschaft im Süden Berlins genannt hatte, bei über 14,8 Millionen Dollar lag. Das Angebot des 21-Jährigen entsprach dem Mindestbetrag, der beim ersten Termin für den Verkauf der Zwangsvollstreckung geboten werden musste.
Clans of Berlin – Staffel 3 Der Aufstieg der Abu-Chakers
Quelle: FOTO 14.06.2022
Hintergrund der Versteigerung ist die Trennung der ehemaligen Handelspartner. Seit 2020 ist er auch vom Landgericht Berlin in einem Strafverfahren mit Bushido (bürgerlicher Name Anis Mohamed Ferchichi) als Kläger und Nebenzeuge beschäftigt. Arafat Abou-Chaker und drei Brüder des Clan-Chefs werden angeklagt.
Die Anklagen lauten Freiheitsentzug, schwere versuchte Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.