Josef Fritzl führt die Maßnahmen weiter durch

Aktualisiert am 7. Juni 2022 | 13:49 Uhr

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Josef Fritzl, der seit 2017 einen anderen Namen trägt, führt die Maßnahmen weiterhin durch.

Foto: Archiv / LKA Niederösterreich

Mindestens einmal jährlich muss das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Anstalt für psychisch auffällige Straftäter weiterhin vorliegen. Am 1. April 2022 hat das Landesgericht Krems an der Donau Josef M. (ehemals Fritzl) nach dieser Prüfung vom Vollzug der Maßnahmen bedingt freigestellt und die Fortführung der ihm auferlegten Kette auf ewig angeordnet. Diese bedingte Ausnahme vom Vollzug der Maßnahmen wurde nun aufgehoben.

Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau Berufung eingelegt, über die nun das Landesgericht Wien entschieden hat. Mit der Entscheidung des Landesgerichts Wien wurde der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Entscheidung des Landesgerichts Krems an der Donau aufgehoben.

Das Landesgericht Wien stellte die Notwendigkeit der Unterbringung von Josef M. in einer Anstalt für geistig abnorme Straftäter fest. Das bedeutet, dass Josef M. vom Vollzug der Maßnahmen nicht bedingt freigestellt wird.

Grund: Schwere Erkrankung, die nicht behandelt werden kann

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass immer noch eine schwere, unheilbare Krankheit vorliege, die eine Aufnahme rechtfertige. Zudem gibt es nach vorliegender Berufungsentscheidung keine sachdienlichen und überzeugenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Gefahr hinreichend gemindert worden ist. Damit wären die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Anstalt für psychisch auffällige Straftäter weiterhin gegeben.

Hintergrund:

  • Ende April 2008 wurde bekannt, dass Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang im Keller seines Hauses in Amstetten gefangen hielt und mit ihr sieben Kinder hatte.
  • Am 19. März 2009 wurde der 73-jährige Josef F. schließlich vom Landgericht St. Louis zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter verurteilt. Pölten. Die Geschworenen befanden ihn einstimmig in allen Anklagepunkten für schuldig: Totschlag (eines der Babys war gestorben, Anm. d. Red.), Sklavenhandel, Inhaftierung, Vergewaltigung, Inzest und schwere Körperverletzung.

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