Aus diesem Grund forderte die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley, am Donnerstag, Ungarn das Wahlrecht in der Europäischen Union zu entziehen. Das Land missbrauche das Einstimmigkeitsprinzip als Mittel der Erpressung, sagte der SPD-Politiker.
Kann die EU einem Mitglied das Stimmrecht entziehen?
Ja. Nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann ein EU-Mitglied auf diese Weise für die dauerhafte und schwerwiegende Verletzung europäischer Grundwerte bestraft werden. Zu diesen Grundwerten gehören der Schutz der Menschenrechte sowie die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit sind in den Augen vieler in Brüssel und Straßburg im Falle Ungarns besonders gefährdet. Daher leitete das Europäische Parlament bereits 2018 ein Artikel-7-Verfahren gegen das Land ein.
In diesem Zusammenhang könnte Ungarn als strengere Sanktion das Stimmrecht im Europäischen Rat entzogen werden. Der Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze muss jedoch einstimmig festgestellt werden. Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme des betroffenen Landes müssen die Sanktionen akzeptieren. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass Polen gegen Ungarn stimmen wird. Denn es gibt auch ein Artikel-7-Verfahren gegen Polen, in dem es wiederum die Unterstützung Ungarns hat.
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Einfügung
Mit seiner Blockade des Sanktionspakets dürfte Orbán jedoch eine Grenze in den Beziehungen zu Polen überschritten haben. Die Spannungen zwischen den Regierungen in Budapest und Warschau haben seit Beginn des Krieges in der Ukraine zugenommen, da letztere eine wesentlich kritischere Haltung gegenüber Putins Russland einnimmt. Allerdings dürfte Polen keine 180-Grad-Wende vollziehen und den Stimmrechtsentzug in Ungarn auf EU-Ebene unterstützen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Artikel-7-Verfahren wurde bisher nur zweimal eingeleitet: 2017 gegen Polen und ein Jahr später gegen Ungarn. In beiden Fällen scheiterte der Prozess im Europäischen Rat, wo beide Mitgliedsstaaten eine Entscheidung gegen das jeweils andere Land blockierten. Ob eines der Verfahren jemals abgeschlossen wird, ist fraglich.
Erfolgversprechender sind Sanktionen durch den EU-Rechtsstaatsmechanismus. Das 2021 geschaffene Tool bietet der Europäischen Kommission die Möglichkeit, Verstöße gegen die Grundwerte der Europäischen Union finanziell zu sanktionieren. Den betroffenen Mitgliedern droht dann der Entzug von EU-Hilfen in Milliardenhöhe. Ende April kam erstmals der Rechtsstaatsmechanismus gegen Ungarn zum Einsatz. Aber dieser Prozess wird wahrscheinlich einige Zeit dauern.