Kanton St. Gallen: Eine Frau will eine Tankstelle stehlen und rennt mit einer Dose Red Bull davon

Gepostet am 3. Juni 2022, 4:54 Uhr

Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen wurde wegen versuchten Tankstellendiebstahls wegen eines Verbrechens verurteilt. Sie wurde aus dem Laden geschmissen und erwischte nur einen Energydrink.

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Eine Frau in St. Gallen wollte eine Tankstelle stehlen. Er kam nur mit einer Dose Red Bull davon.

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Die Frau aus Sant Galle betrat den Laden mit einem Strumpf über dem Kopf und bewaffnet mit einem Rasiermesser. (Symbolfoto)

20min / Matthias Spicher

Jetzt wurde sie verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft wird Red Bull in den Laden zurückkehren.

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Eine Frau aus St. Gallen wollte im März 2022 eine Tankstelle von Wil SG stehlen. Bewaffnet mit Taschenmesser und Pfefferspray und etwas Masche im Gesicht betrat er den Laden und ging mit einer Dose Red Bull zur Kasse.

Als der Angestellte sie aufforderte, zwei Franken zu bezahlen, antwortete die Frau gemäss Sanktionsverfügung mit dem Wort „Diebstahl“ und wollte das Bargeld aus der Kasse. Anstatt das Geld zu übergeben, erstarrte der Angestellte vor Angst und zog sich dann zurück.

Er griff den Angeklagten mit einem Stuhl an

Ein anderer Mitarbeiter fand heraus, was los war, schnappte sich einen Stuhl und machte sich auf die Suche nach der Frau. Sie wiederum holte ein mitgebrachtes Pfefferspray heraus und besprühte das Zimmermädchen. Der Mitarbeiter wollte daraufhin mit einem Desinfektionsständer den Beklagten daran hindern, das Geschäft zu verlassen. Dann zeigt er dem Verkäufer sein Taschenmesser, damit er aus dem Laden fliehen kann, was ihm auch gelingt.

Am Ende flüchtete die Frau nur mit einer Dose Red Bull, wie die Staatsanwaltschaft St. Gallen schreibt, in der Absicht, «das Geschäft dauerhaft zu enteignen».

In seelischer Not

Nun wurde die Frau verurteilt. Dies wegen versuchter Erpressung, Nötigung und eines Vergehens gegen geringes Vermögen. Die Strafe beinhaltet eine bedingte Busse von 120 Tagessätzen von 30 Franken (3600 Franken) und eine Busse von 1000 Franken. Offenbar befand sich die Frau in einem psychischen Ausnahmezustand, was die Staatsanwaltschaft bei der Schwere der Verurteilung berücksichtigte.

Das beschlagnahmte Red Bull kann an der Tankstelle zurückgegeben werden. Gegen diese Sanktion kann Rechtsmittel eingelegt werden.

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VASK, regionale Familienverbände

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