Veröffentlicht am 27. Mai 2022, 17:12 Uhr
Ein 54-jähriger Fahrer wurde von seiner Frau wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt. Die Polizei erwischte ihn nicht auf frischer Tat, aber die Beweise wogen schwer. Das Landgericht wies die Berufung des Mannes zurück.
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Das Basler Kantonsgericht hat den Führerscheinentzug eines Mannes bestätigt, der von seiner Frau wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt wurde.
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Die Polizei fand den Mann an diesem Tag kurz vor 14 Uhr mit einer Dose Bier in seiner Wohnung. Damals gab der Angeklagte an, nicht alkoholisiert gefahren zu sein, sondern nur zu Hause getrunken zu haben. (Symbolfoto)
BL-Polizei
Die Polizei fand jedoch hinter dem Fahrersitz des Autos, dessen Auspuff noch heiß war, fünf leere Halbliter-Bierdosen. (Symbolfoto)
20min / Marco Zangger
Nachdem sie sie am 27. August 2020 mittags zur Arbeit gebracht hatte, rief die Frau die Polizei. Ihr Mann ist derzeit betrunken und fährt Auto. Bereits vier Jahre zuvor hatte der Mann den Scheck für drei Monate wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen. Im Kanton Aargau nahm ihn die Polizei mit 0,95 Promille Alkohol im Blut fest. Und jetzt soll er es wieder getan haben.
Gemäss einem aktuellen Entscheid des Basler Kantonsgerichts fand die Polizei den Mann an diesem Tag kurz vor 14 Uhr mit einer Dose Bier in der Hand an seinem Wohnort. Der Angeklagte sagte daraufhin aus, dass er nicht unter Alkoholeinfluss gefahren sei. Die Polizei fand jedoch hinter dem Fahrersitz des Autos, dessen Auspuff noch heiß war, fünf leere Halbliter-Bierdosen. Und der freiwillig vor Ort durchgeführte Blutalkoholtest ergab einen Wert von 1,13 mg/l, was etwas mehr als 2,2 Promille entspricht. Die Polizei ordnete wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrtüchtigkeit sofort eine Blut- und Urinprobe an und ordnete dann am 2. September die Entziehung des vorläufigen Führerscheins an.
Der Mann wehrte sich gegen diese Verfügung und die ärztliche Eignungsprüfung für den Verkehr der Stufe 4. Nachdem der Regierungsrat seine Beschwerde abgewiesen hatte, ging der Fall ans Kantonsgericht. Dies wird nun im Klartext gesprochen.
Nach Angaben der Ehefrau befand sich der Angeklagte zwischen 12.45 und 13.16 Uhr im Auto, als er sie zur Arbeit brachte und nach Hause zurückkehrte. “Dann hätte ich in weniger als 40 Minuten bei Biertrinken einen Blutalkoholwert von 2,26 Promille erreichen müssen, was einfach unglaublich ist”, sagte Gerichtspräsidentin Franziska Preiswerk-Vögtli in der Urteilsbegründung. Alle Anhaltspunkte deuten jedoch darauf hin, dass der Beschwerdeführer am 27. August 2020 sein Auto alkoholisiert gefahren und damit gezeigt hatte, dass er Alkoholkonsum und Straßenverkehr nicht trennen konnte.
Als er die Polizei rief, war er wieder betrunken
Das Gericht wies die Äußerungen des Mannes als verharmlosend zurück. Die Tageszeit, zu der eine so hohe Blutalkoholkonzentration festgestellt wurde, weist auf ein erhebliches Blutalkoholproblem hin. Es war für die Polizei zwecklos, ihn am 8. November 2020 zur Mittagszeit mit einer hohen Alkoholkonzentration in der Atemluft wiederzufinden. Diesmal rief der Mann die Polizei, weil seine Frau ihn angeblich angegriffen hatte.
In seiner Anzeige gab der 54-Jährige an, gelegentlich zu Hause getrunken zu haben, wenn seine Frau ihm gegenüber gewalttätig geworden sei. Er kann nicht als Alkoholiker bezeichnet werden, insbesondere nicht in Situationen, in denen er kein Fahrzeug geführt hat.
Diese Selbsteinschätzung wird nun im Rahmen der Fahrprüfung von einem Sachkundigen verifiziert. Hinzu kommt eine Studiengebühr in Form einer Schnuppergebühr von 800 Franken.
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