Keine „Excess Profits“-Steuer Warum Deutschland Ölmultis ihre Kriegsmilliarden behalten lässt
Gepostet von Max Borowski am 26. Mai 2022 um 8:27 Uhr
Mineralölkonzerne und andere Energieversorger machen Milliardengewinne, während Industrie und Verbraucher unter Rekordpreisen stöhnen. Andere Länder wollen sogenannte Gewinnüberschüsse besteuern. Italien führt eine Sondersteuer ein. Deutschland tut das Gegenteil.
Allein im ersten Quartal dieses Jahres meldete der Ölkonzern Saudi Aramco einen Gewinn von 40 Milliarden Dollar. Eine Steigerung von mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Unterdessen verdoppelten die größten westlichen Ölkonzerne namens „Big Oil“ ihre Gewinne in nur drei Monaten auf insgesamt 30 Milliarden Euro. Die enormen Gewinnsteigerungen dieser und anderer Unternehmen wurden auch von deutschen Verbrauchern und Unternehmen bezahlt. Vermutlich werden es in diesem Jahr mehrere tausend Euro sein, die ein durchschnittlicher Haushalt für Strom und Heizung mehr ausgeben muss als im Vorjahr.
Die milliardenschwere Umverteilung von Energieverbrauchern zu Öl- und Gaslieferanten verstößt nicht nur gegen das Rechtsempfinden. Es ist ein Problem für die gesamte Wirtschaft. Steigende Preise heizen die Inflation an. Die Verbraucher haben deutlich weniger Geld, was sich in den kommenden Monaten in einer sinkenden Binnennachfrage niederschlagen dürfte. Vielen Industrieunternehmen droht unter der Last hoher Energiekosten der Bankrott.
All das sind gute Gründe, die sogenannten Mehrgewinne der Energieunternehmen wieder hereinzuholen und besonders finanziell belastete Verbraucher oder Unternehmen zu unterstützen. Mehrere Länder arbeiten an einer „außerordentlichen Steuer“. Spanien hat im vergangenen Herbst eine vorgestellt. Italien hat jetzt entschieden. Die EU-Kommission hat bereits grünes Licht – vorbehaltlich einiger restriktiver Auflagen – für eine zeitlich begrenzte Sondersteuer für den Energiesektor gegeben. Aber auch in den USA und Großbritannien liegen umstrittene Pläne für „außergewöhnliche Steuern“ auf dem Tisch.
Hinweis auf Kollateralschäden
In Deutschland hingegen hat die Bundesregierung es bisher heruntergespielt. Wirtschaftsminister Robert Habeck brachte die Idee im März ins Spiel, als er die “Abschaffung überschüssiger Gewinne” als “wichtig” bezeichnete. Er wies aber gleich darauf hin, wie schwierig die Umsetzung sei. Finanzminister Christian Lindner hat die Idee mehrfach kategorisch zurückgewiesen. Dies ist mit dem deutschen Steuerrecht nicht vereinbar und politisch nicht sinnvoll. Unternehmen sollten große Investitionen in erneuerbare Energien tätigen. Sie sollten sie jetzt nicht ausnutzen. Experten sehen das anders. Denn das riesige Zusatzeinkommen, das diejenigen haben, die jetzt Zugang zu Rohstoffen wie Erdgas oder Öl haben, ist nicht ihren eigenen Investitionen geschuldet, sondern sie profitieren vom Krieg in der Ukraine.
Die Grundidee einer Gewinnsteuer sei absolut richtig, sagt der Volkswirt und Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): „Ganz allgemein wirtschaftliches Einkommen, also Gewinne, die anfallen, ohne dass jemand etwas dafür tut , stark graviert.
Diese übermäßigen Vorteile zu beseitigen, sei in der Praxis schwierig und könne leicht Kollateralschäden verursachen, warnt Bach. „Unternehmensgewinne schwanken enorm und die Ermittlung der tatsächlichen Rendite dauert lange“, sagt Bach. Darüber hinaus sollten Anreize nicht reduziert werden, um dem Mangel an hohen Preisen zu begegnen, dh mehr Energie zu mobilisieren, vorzugsweise erneuerbare. „Deshalb möchte fast niemand die hohen Gewinne der Pharmaunternehmen aus den von ihnen in kurzer Zeit erfolgreich entwickelten Kronen-Impfstoffen streichen.“
Italien besteuert Umsätze statt Gewinne
Juristen bezweifeln auch, dass es in Deutschland – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Italien beschlossen – zulässig ist, eine besondere Einkommensteuer auf einen einzigen Sektor ausschließlich bei Energieunternehmen zu erheben. Eine “sektorspezifische Sanktionssteuer” sei “gleichstellungsrechtlich bedenklich”, schreibt Hanno Kube, Rechtsanwalt und Experte für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.
Vor allem aber fällt ein großer Teil der Gewinne nicht in dem Land an, in dem die Verbraucher leben, zum Beispiel Deutschland, sondern in den Zentralen der Öl- und Gaskonzerne. Italien hat dieses Problem gelöst, indem es die Steuer nicht an der Gewinnsteigerung eines Energieversorgers, sondern an der Änderung der Abrechnung bemisst. Konkret werden die Umsätze von Oktober 2021 bis März 2022 mit denen des Vorjahreszeitraums verglichen. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Millionen Euro und mehr als zehn Prozent, unterliegen diese Mehreinnahmen einer Sondersteuer von 25 Prozent. Umsätze können im Gegensatz zu Gewinnen nicht ins Ausland verlagert werden und sind zudem einfacher und schneller aus den Umsatzsteuererklärungen der jeweiligen Unternehmen zu ermitteln.
Die Regierung schätzt, dass Italien mit seiner überhöhten Umsatzsteuer etwa zehn Prozent der rund 40 Milliarden Euro steigenden Energiekosten für Verbraucher bei Unternehmen eliminieren könnte. Ob das funktioniert, sehen wir im Juni, wenn die einmalige Gebühr fällig wird. Mit den Einnahmen sollen die ärmsten Haushalte und insbesondere energieintensive Unternehmen entlastet werden.
In Deutschland geht die Bundesregierung zunächst in die entgegengesetzte Richtung: Mit der vorübergehenden Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinken die Umsätze der Mineralölkonzerne ab dem 1. Juni für drei Monate massiv. Keinesfalls sind sie verpflichtet, diese Erleichterungen in Form von Preisnachlässen an die Verbraucher weiterzugeben.