Im Zuge der Globalisierung haben sich weltweit Produktionsprozesse, Waren- und Kapitalströme enorm vernetzt. Europäische und amerikanische Unternehmen haben viele ihrer Produktionsstufen in ferne Regionen verlagert, weil dort billiger produziert werden kann. Reiche Länder profitieren von einem breiten Angebot billiger Waren, oft auf Kosten der Menschenrechte und Umweltstandards der Erzeugerländer. Ein Lieferkettengesetz soll dies künftig verhindern.
Moderne Lieferketten sind über die ganze Welt verteilt und oft sehr komplex. Smartphones werden zum Beispiel in den USA entwickelt, die Rohstoffe für den Touchscreen kommen aus China, das Lithium für den Akku aus Bolivien, das Gold der SIM-Karte aus Südafrika, das Kupfer für Kontakte aus Chile, seltene Erden . für Mikroprozessoren aus Indien. Rohstoffe werden zum Beispiel in Indonesien verarbeitet und dann in China zum Bau des Smartphones verwendet. So wird es beispielsweise über eine Tochtergesellschaft in Irland steuergünstig vertrieben und das Handy weltweit gekauft und genutzt. Am Ende landen sie als Elektroschrott auf Deponien in Ghana oder Nigeria, wo sie Trinkwasser und Böden verschmutzen.
So sehen die Produktionsprozesse vieler Produkte aus, die viele Menschen in Österreich täglich kaufen und nutzen. Kaffee kommt aus Südamerika, Gemüse aus Afrika und die neueste Mode aus Bangladesch. Die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern sind oft sehr schlecht, die Arbeitszeiten lang und die Löhne weit unter dem Existenzminimum. Oft müssen Kinder unter diesen Bedingungen arbeiten, um ihr Familieneinkommen aufzubessern. Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards spielt oft keine große Rolle. Herkunft und Produktionsbedingungen sind für den Verbraucher schwer nachvollziehbar und ein nachhaltiger Konsum oft nicht möglich.
Ein Lieferkettengesetz soll das ändern. Unternehmen sollten verpflichtet werden, die Einhaltung bestimmter Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung in ihrer gesamten Lieferkette zu überprüfen. Das EU-Parlament forderte bereits im März 2021 ein entsprechendes EU-Gesetz: Demnach sollten Unternehmen „ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Lieferkette identifizieren, angehen und beseitigen“. Verstöße müssen sanktioniert und Produkte im Zusammenhang mit Zwangs- oder Kinderarbeit verboten werden.
Im Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt. Er sagt, Unternehmen, die in der EU tätig sind, sollten ermutigt werden, zu überprüfen, dass ihre globalen Lieferanten unter anderem keine Sklaven- oder Kinderarbeit tolerieren und Umweltstandards einhalten. Darüber hinaus sollten Manager darauf achten, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie darauf ausgerichtet sind, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.
Es wird erwartet, dass die Vorschriften auf etwa 13.000 EU-Unternehmen angewendet werden. Er umfasst Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro. In Bereichen mit hohem Risiko der Nichteinhaltung arbeits- und umweltrechtlicher Vorschriften wie der Textilindustrie, dem Bergbau oder der Landwirtschaft sollen die Regelungen bereits für kleinere Unternehmen gelten. Darüber hinaus könnten an dem Projekt etwa 4.000 Unternehmen beteiligt sein, die in der EU tätig sind, aber dort keinen Hauptsitz haben.
Arbeiterkammer Österreich, Gewerkschaften und NGOs sahen im Vorschlag der Kommission einen guten Start, kritisierten aber die fehlende Integration, die Lücken und den begrenzten Umfang. Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) hielten den Entwurf für in der Praxis nicht umsetzbar.
Das EU-Parlament und die EU-Staaten verhandeln nun weiter über die genaue Ausgestaltung des Gesetzes. Wie lange es noch dauern wird, bis ein EU-Lieferkettengesetz in Kraft tritt, ist derzeit nicht abschätzbar. Einige EU-Länder haben bereits entsprechende Gesetze, wie beispielsweise Deutschland. Auch in Österreich wurde ein Lieferkettengesetz gefordert, konkrete Gesetzesvorhaben gab es aber nicht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, EU-Recht anzuwenden. Gibt es ein europäisches Recht, das über die nationalen Regelungen hinausgeht, müssen die Gesetze angepasst werden.
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