COFAG- und NPO-Stipendien werden veröffentlicht
Wien (OTS) – Die österreichische Bundesregierung hat seit Beginn der Pandemie schnell und umfassend geholfen. Insgesamt wurden mehr als 40 Milliarden Euro für Kronen-Hilfsmaßnahmen gezahlt oder bewilligt. Ausgestaltung und Umfang der Wirtschaftshilfe und der sozialen Unterstützungsmaßnahmen sind einer der Gründe, warum Österreich im EU-Vergleich finanziell gut durch die Krise kommt. Laut EU-Kommission haben derzeit nur 4 EU-Mitgliedsstaaten eine höhere Wachstumsprognose für 2022. Auch lokale Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigen die Wirksamkeit der Kronenhilfe.
Veröffentlichung von COFAG-Stipendien über 10.000 Euro
Bis Ende Juni waren die meisten Förderinstrumente der Krone ausgelaufen. Die Bundesregierung nimmt dies nun zum Anlass, Covid-Zuschüsse für Unternehmen zu veröffentlichen, falls sie sich auf mehr als 10.000 Euro pro Kalenderjahr summieren. Die Bundesregierung setzt daher auf Transparenz unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erwägungen. Die Hilfe wird auf www.transparenzportal.gv.at veröffentlicht. Beträge über 100.000 € sind bereits in der EU-Hilfetransparenzdatenbank öffentlich. Dazu bedarf es einer Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes.
Veröffentlichung von Zahlungen von OBNL-Fonds über 1.500 Euro
Damit Wohltätigkeitsorganisationen – von Sport- und Kulturvereinen über Umwelt-NGOs und humanitäre Hilfsorganisationen bis hin zu anerkannten Religionsgemeinschaften und freiwilligen Feuerwehren – die COVID-Pandemie bestmöglich überstehen, haben Parlament und Regierung den Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen geschaffen ( NPO-Gelder) zur Verfügung gestellt. Denn Non-Profit-Organisationen leisten nicht nur gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, sondern stellen auch einen immer wichtigeren Wirtschaftsfaktor dar. Der NPO-Fonds ist im Ressort von Vizekanzler Werner Kogler angesiedelt und wird bisher von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) verwaltet Bisher wurden rund 53.000 Anträge mit einem Volumen von rund 755 Millionen Euro bearbeitet.
Zuwendungen aus dem BNE-Fonds über 100.000 € können vorab bei der EU-Zuwendungstransparenzdatenbank beantragt werden, sofern sie in das EU-Zuwendungsrecht einbezogen sind. Zudem war es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, die Förderung öffentlich zu signalisieren. Mit einer Gesetzesänderung werden nun die notwendigen Grundlagen geschaffen, um NPO-Fondszahlungen veröffentlichen zu können. Damit werden Zuschüsse ab 1.500 Euro pro Kalenderjahr auf der Website www.npo-fonds.at öffentlich zugänglich.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden COVID-Hilfs- und Support-Tools:
- Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen: 755 Millionen
- Unterbrechungsbonus für COVID-19: 4,9 Milliarden
- Entschädigung für Verluste wegen COVID-19: 1 Milliarde
- Fixkostenzuschuss COVID-19: 3,6 Mrd
- Ersatz der Einnahmen durch Blockierung von COVID-19: 3,4 Millionen US-Dollar
- COVID-19 Blocking Revenue Substitute für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 27,2 Millionen US-Dollar
- COVID-19 Ausfallbonus für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 58,5 Mio
- Entschädigung für Verluste von COVID-19 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 42,2 Millionen
Vizekanzler Werner Kogler:
„Dieser große Schritt ist Teil einer Transparenzoffensive, mit der wir neue Maßstäbe in der österreichischen Förderkultur setzen. So wie die Hilfe für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen ein einzigartiges Instrument des Krisenmanagements war, ist auch die aktuelle Offenlegung von Zahlungen innovativ. Mir war von Anfang an wichtig, dass wir möglichst transparent agieren. Die Vorarbeiten zu diesem Transparenzschritt haben gezeigt, dass diese Transparenzforderungen mit dem Grundrecht auf Datenschutz kollidieren. Deshalb schaffen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage, damit sich Bürgerinnen und Bürger über die genaue Mittelverwendung informieren können.
Finanzminister Magnus Brunner:
„Steuerzahler haben das Recht zu wissen, wie ihre Mittel verwendet werden. Cofag-Förderungen über 100.000 Euro werden seit mehr als einem Jahr veröffentlicht, jetzt sind alle Fördermittel über 10.000 Euro pro Unternehmen verfügbar. Den Zeitpunkt haben wir bewusst gewählt Veröffentlichung, da Ende Juni weitere wichtige Zuwendungen ausgelaufen sind.Das Verfahren stellt sowohl unter dem Gesichtspunkt einer möglichst transparenten Darstellung als auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes der Betroffenen einen sinnvollen Ansatz dar. Insgesamt haben die Förderinstrumente der Bundesregierung geholfen Arbeitslosigkeit und Zahlungsunfähigkeit verhindern, und wir sind mit einer höheren Wirtschaftswachstumsprognose als in den meisten EU-Ländern in die Gesundheitskrise gestartet: “Die Arbeitslosigkeit haben wir auf dem niedrigsten Stand seit 2008 und wir haben die Corona-Krise wirtschaftlich weitgehend überwunden.”
Fragen und Kontakt:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Theresa Vonach, Sprecherin des Vizerektorats Master und Bundesministerin +43 664 9633318 theresa.vonach@bmkoes.gv.at www.bmkoes.gv.at