10.11.2022 14:03 (10.11.2022 19:32)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Betreff)
Der 24-Jährige, der dem Wiener Attentäter das intellektuelle Rüstzeug für den Anschlag vom 2. November 2020 geliefert haben soll, wurde nun zu 19 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Wiener Landesgericht wurde am Dienstag eine Kontaktperson des Wiener Attentäters, der am 2. November 2020 vier Fußgänger in der Innenstadt tötete, bevor er von der Polizei erschossen wurde, verurteilt und später freigelassen. Der 24-Jährige, der laut Anklage dem Mörder die mentalen Werkzeuge zur Verfügung gestellt haben soll, wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung zu 19 Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach längerer Diskussion mit seinem Verteidiger Sascha Flatz akzeptierte der 24-Jährige das Urteil. Das Staatsministerium hat im Moment keine Erklärung abgegeben.
Anschlag in Wien: 19 Monate Haft wegen Kontaktaufnahme zum Mörder
„Sie sind ein IS-Mann. Davon sind wir überzeugt“, sagte der Vorsitzende der Urteilsverkündung. Bei der Beurteilung des Strafmaßes ist ein Urteil in einem separaten und vorangegangenen Verfahren des Landesgerichts St. Pölten wegen Diebstahls. Der 24-Jährige war wegen seiner Beteiligung an Fahrraddiebstählen zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. Nach dieser Entscheidung müsste der 24-Jährige bei einer Bestandsstrafe insgesamt zwei Jahre absitzen, wobei allerdings eine Untersuchungshaft zu berücksichtigen wäre.
Der Mann sitzt seit 3. November 2020 und damit seit fast zwei Jahren in Haft: Er wurde wenige Stunden nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt festgenommen. Angesichts dessen und der anfänglichen Bewährung eines Teils der Gesamtstrafe wurde der 24-Jährige nach der Verhandlung freigelassen. Was nicht nur sein Verteidiger (“Das war unser Hauptziel”) zufrieden zur Kenntnis nahm, sondern auch einige Zuhörer, die sich als Sympathisanten des Mannes erkannten.
Schließlich forderte der Angeklagte Freispruch
In seinen Schlussworten distanzierte sich der 24-Jährige klar von dem Anschlag in Wien und forderte Freispruch. Die Medien hätten ihn im Zusammenhang mit dem Anschlag immer wieder “persönlich erwähnt”, obwohl er nichts damit zu tun habe. Er kommentierte den Angriff: “Ich möchte ganz klar sagen, dass ich bedauere, was passiert ist.” Der Gott, an den er glaubt, geht nicht durch die Straßen und tötet Menschen. Sie habe den Mörder zwei-, dreimal gesehen und nichts von seinen Plänen gewusst: “Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich es angezeigt.”
Für Verteidiger Flatz war der Angeklagte ein “ganz normaler Mann, der sich für den Salafismus entschieden hat. Das ist nicht strafbar.” Sein Mandant sei „kein verrückter Dschihadist“, und der Prozess habe keine Beweise in diese Richtung erbracht.
Ein 24-Jähriger wegen wichtiger Anklagepunkte für schuldig befunden
Das sah die Jury jedoch anders. „Sie sind nicht nur Salafist, Ihre Haltung ist die eines Dschihadisten mit Verbindungen zum IS“, sagte der Präsident in der Urteilsbegründung. Der 24-Jährige wurde daher des Hauptvorwurfs für schuldig befunden. Das Gericht war überzeugt, dass er in einer eigens angemieteten Wohnung in St. Pölten und hielt Predigten bei Freitagsandachten, “in denen die Inhalte des IS sehr deutlich vertreten wurden”, wie der Präsident erklärte. Der Mann wurde auch wegen Verbreitung eines einschlägigen Buches verurteilt, nicht aber – wie angeklagt – wegen Einrichtung einer ganzen Bibliothek. Auch in zwei weiteren Anklagepunkten gab es Freisprüche.
Eine Mittäterschaft bei den Vorbereitungen zum Attentat auf Wien kann nicht nachgewiesen werden
Laut Anklageschrift soll der in St. Pölten und dort aufgewachsen, war seit 2017 mit dem Mörder befreundet. Ihm konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass er direkt an dem Anschlag beteiligt war oder konkrete Hilfestellung bei den Vorbereitungshandlungen leistete oder davon Kenntnis hatte. Eine Untersuchung hierzu ist noch offen. Der 24-Jährige bestritt vor Gericht seine Kontakte zu dem Killer nicht, betonte aber, dass er nicht strafrechtlich verantwortlich sei. Zuletzt hatte er damit am 31. Oktober oder 1. November 2020 zu tun, also unmittelbar vor dem Attentat, aber in einer ganz anderen Angelegenheit. Der Mörder konnte sich seine Wohnung nicht mehr leisten, also fuhr er von St. Pölten ging in dieser Nacht zur Wohnung des Mörders, aber der Mörder öffnete nicht die Tür. Ich wollte ihn fragen, ob er Geld brauche.
Der Verfassungsschutz traf den Computertechniker mit nordmazedonischen Wurzeln im Alter von 14 Jahren. Die Schule, die er damals besuchte, berichtete, dass er sich durch seine radikal-islamistischen Neigungen auszeichnete. Mit 18 Jahren gründete er die Bewegung „Ansar“, die laut Staatsanwaltschaft die Ideologie des IS vertrat. Laut Anklage unterrichtete er Religion und Islam und führte Prüfungen in Andachtsräumen der Universitätsklinik St. Pölten. 2017 wurde er deshalb erstmals wegen Terrorismusverdachts angeklagt, im Zweifel jedoch freigesprochen. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft zunächst ein zweites Ermittlungsverfahren ein.
Dschihadisten versammelten sich in einer Wohnung in St. Pölten vor dem Angriff auf Wien
Später verlegte der Mann seine Lehrstelle in eine Moschee. Die von ihm gepredigten Inhalte waren dem Imam zu radikal, deshalb mietete der 24-Jährige eine Wohnung in St. Pölten im Sommer 2020, das wenige Monate vor dem Terroranschlag in Wien in den Fokus der Staatssicherheit geriet. Neben Arabischkursen fanden Religionskonferenzen mit salafistischen Inhalten ein interessiertes Publikum aus der dschihadistischen Szene in der Wohnung.
Der Mörder besuchte auch die Wohnung und soll mindestens drei- oder viermal dort gewesen sein. Zuletzt wurde er in der Wohnung von St. Pölten Ende Oktober 2020, wenige Tage vor dem Anschlag.