Korruptionsverdacht gegen Alexander B. – Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt

Die Anklage: Bestechung in über 100 Fällen, schwere Untreue und Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen den ehemaligen Generalstaatsanwalt Alexander B. erhoben. Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Von Volker Siefert

Er soll einem Freund gerichtliche Anordnungen erteilt und dafür Geld erhalten haben: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Korruptionsvorwurf gegen den ehemaligen Oberstaatsanwalt Alexander B.

Knapp drei Jahre nach Beginn der Ermittlungen gegen den ehemaligen Oberstaatsanwalt Alexander B. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den 55-Jährigen und einen geschäftstüchtigen Freund erhoben. Das gab er am Donnerstag bekannt. Die Staatsanwaltschaft: Bestechung in 101 Fällen, schwere Untreue in 55 Fällen und Steuerhinterziehung in neun Fällen.

Um den Schaden für die Staatskasse auszugleichen, will die Staatsanwaltschaft mehr als 2,1 Millionen Euro aus dem Vermögen des Beamten einziehen.

Schätzungen und Bestechungsgelder

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass B. den Betrug mit dem Unternehmerfreund lange im Voraus geplant hatte. Demnach soll der 56-jährige Geschäftsmann aus dem Hochtaunuskreis im Jahr 2005 „unter der Leitung“ des Beamten eine Firma gegründet haben, deren Hauptzweck darin bestand, Gutachten für die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu erstellen.

Allein in den letzten zehn Jahren soll das Unternehmen Gutachten für mehr als 12,5 Millionen Euro erhalten haben. Mehr als 90 Prozent der Erlöse sollen auf Aufträge von Alexander B. zur Aufklärung des Arztbetrugs zurückgehen.

Allein im nicht vorgeschriebenen Zeitraum von 2015 bis 2020 sollen für diese Gutachten Zahlungen an B. in Höhe von rund 280.000 Euro geleistet worden sein. B. soll auch von einem zweiten Bewertungsunternehmen profitiert haben, das der Arbeitgeber gegründet hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er Schmiergelder in Höhe von 66.000 Euro erhalten hat.

Staatsanwälte wollen Geld

B. und sein geschäftstüchtiger Freund sollen sich auf Kosten der hessischen Staatskasse durch Berichte bereichert haben. Denn Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs bei Ärzten wurden meist gegen monetäre Auflagen eingestellt. Damit fielen die Kosten der Gutachten dem Land Hessen zu. Dadurch entstand dem Land ein Schaden von fast 645.000 Euro.

Parallel zur Anklage beantragte die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme der Einkünfte von Alexander B. in Höhe von mehr als 2,1 Millionen Euro. Sie geht von insgesamt etwa 910.000 Euro in der Verjährungsfrist und etwa 1,25 Millionen Euro in der Verjährungsfrist von 2005 bis Juli 2015 aus.

Wenn das Gericht dem Antrag stattgibt, muss das Geld auch für die Zeit zurückerstattet werden, in der der Angeklagte nicht mehr verfolgt werden kann.

B. auch der fristlosen Steuerhinterziehung in Höhe von 185.000 Euro verdächtigt wird. Dabei handelt es sich um den Erlös aus Schmiergeldzahlungen und den Erlös aus der Anmietung einer Immobilie, der vor den Finanzbehörden verschwiegen worden sein soll.

Dem Angeklagten drohen 15 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt. Im Extremfall könnten den beiden Angeklagten für die Verbrechen bis zu 15 Jahre Haft drohen.

Auch gegen mehrere weitere Personen laufen Ermittlungen wegen des Korruptionsskandals. Unter den Tatverdächtigen sind zwei weitere Beamte der hessischen Justiz.

Der Fall Alexander B. war weit über Frankfurt hinaus in die Schlagzeilen geraten, weil der Angeklagte in seiner Eigenschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft den Straftatbestand Wirtschaftskriminalität und Abrechnungsbetrug ermittelte. Die Ermittlungen gegen ihn begannen 2019.

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Gegen den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. wird seit fast zwei Jahren wegen Untreue und Bestechung ermittelt. Jetzt ist er wieder in Haft. Der angeblich von ihm verursachte Schaden nimmt weiter zu.

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Reaktionen des Landtags

Die SPD im Landtag kritisierte die lange Ermittlungsdauer. „In diesem Fall, der das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat stark erschüttert hat, hätte es schneller gehen müssen“, sagte sein rechtspolitischer Sprecher Gerald Kummer.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Marion Schardt-Sauer, sieht Hessens neuen Justizminister Roman Poseck (CDU) in der Pflicht: zu recherchieren“, sagt Schardt-Wütend. Nur so kann das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt werden.

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Ausgabe: hr-iNFO, 2. Juni 2022, 18:30 Uhr

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Gepostet am 06.02.22 um 18:29 Uhr

Welche: hessenschau.de, dpa/lhe

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