Seit dem Ende der Quarantäne ist es für mit dem Coronavirus infizierte Mitarbeiter möglich, ganz normal zur Arbeit zu erscheinen. Ob Corona-Positive tatsächlich in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern oder Kitas eingesetzt werden, hängt vom Wohnort ab, denn die Bundesländer handhaben die neuen Möglichkeiten sehr unterschiedlich, heißt es in einer APA-Mitteilung.
Im Burgenland, Vorarlberg, der Steiermark und Oberösterreich sind Mitarbeiter mit Coronavirus in Krankenhäusern derzeit von der Arbeit freigestellt. Einige Kliniken behalten sich jedoch vor, diese Regelung bei akutem Personalmangel zu ändern.
In Niederösterreich ist es auch möglich, mit dem Patienten zu arbeiten
In Wien, Salzburg und Kärnten dürfen Beschäftigte ohne Symptome im Krankenhaus arbeiten, es soll aber kein Kontakt zu Patienten bestehen. Wie in der neuen Verordnung vorgesehen, besteht am Arbeitsplatz eine FFP2-Maskenpflicht und auch Beschäftigte sollen nach Möglichkeit im Homeoffice bleiben.
In Niederösterreich können auch Infizierte ohne Symptome im Krankenhaus arbeiten, sogar direkt am Patienten. Allerdings gelten hier Ausnahmen für besonders gefährdete Patienten, etwa auf Intensivstationen, Transplantationspatienten und immungeschwächte Menschen in der Onkologie. Positive Mitarbeiter können hier nicht arbeiten.
In Tirol hingegen ist der Umgang mit positiven Mitarbeitern noch nicht fest etabliert. Sicher ist aber, dass positive Beschäftigte wie Niederösterreich nicht in Gebieten mit besonders gefährdeten Patienten arbeiten sollten.
Warten auf den Bildungsminister
Auch Schulen und Kindergärten stehen vor einer Herausforderung. Die Schulen, die derzeit noch in den Sommerferien sind, warten auf ein einheitliches Paket des Bildungsministeriums. Die Kinder werden derzeit in Kindergärten betreut. Ob das positive Personal oder nicht, hängt, wie in Krankenhäusern, von den Bundesländern ab.
In der Steiermark und Tirol dürfen derzeit symptomlos infizierte Beschäftigte in Kindergärten arbeiten, allerdings gilt laut Verordnung auch die FFP2-Maskenpflicht. In Wien dürfen Infizierte zwar auch arbeiten, hier versuchen sie aber, den Kontakt zu Kindern zu vermeiden. Idealerweise führen positive Mitarbeiter organisatorische Tätigkeiten aus dem Homeoffice durch.
In Oberösterreich, Kärnten und Vorarlberg warten sie noch auf konkrete Vorgaben des Bundes. Dabei ist geplant, die Konzepte der Kindergärten an die der Schulen anzupassen. In Niederösterreich befinden sich derzeit die Kindergärten in ihrer gesetzlichen Schließzeit, jedoch wird derzeit an der Umsetzung der Organisation positiver MitarbeiterInnen gearbeitet.
Im Burgenland und Salzburg wird es kompliziert. In Salzburg liegt die Entscheidung über die Organisation von Kindergärten bei den 190 verschiedenen Trägern. Im Burgenland werden Kindergartenmitarbeiter von den Gemeinden angestellt, hier gelten die Regelungen der einzelnen Gemeinden. (apa/rot)