Kreis Werdenberg: Unfall nach 3 Flaschen Weisswein und Schnaps – 3 Monate Haft Das war’s

Anfang Januar 2022 krachte ein 23-jähriger Betrunkener mit einem Audi zunächst gegen eine Mauer und landete dann in einem Vorgarten im Stadtteil Werdenberg. Das Auto war abgemeldet und somit nicht versichert. Der 23-Jährige betrank nach dem Trinken „drei Flaschen Weißwein und etwas Feuchtgebiet“, so der Bußgeldbescheid. Nach dem Unfall stieg er aus dem Auto und verließ die Unfallstelle. Der blaue Fahrer hatte kein gültiges Ticket. Er war bereits in den Tagen zuvor ohne einen solchen Versicherungsschutz mit einem Auto gefahren.

Mit diesem Verhalten macht sich der Mann einer Reihe von Straftaten schuldig:

Der 23-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt: Er hat bereits drei Vorstrafen. Unter anderem wegen Drogendelikten und Günstlingswirtschaft. Das hat nun Konsequenzen: Der Mann wurde wegen strafrechtlicher Anklage zu drei Monaten Haft verurteilt. Zudem muss er knapp 3300 Franken für Bussen, Gebühren und Sonderausgaben bezahlen. Der Staatsanwalt verzichtete auf eine bedingungslose Bestrafung. „Da der Angeklagte weder durch seine Vorstrafen noch durch das Strafverfahren gegen ihn an der Begehung weiterer Straftaten gehindert war, bedarf es einer negativen Prognose“, heißt es im Strafbefehl. Ein Bedingungssatz kann nicht gerechtfertigt werden.

Gegen den Bußgeldbescheid kann noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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