Krone: Mehrere Entschädigungen für Impfschäden wurden genehmigt

Aus . – 12.08.2022 13:32 (akt. 12.08.2022 20:20)

Zahlreiche Personen stellten Ansprüche nach dem Impfschadensersatzgesetz. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)

Millionen von Corona-Impfstoffen wurden bisher verabreicht. Bei Nebenwirkungen kann jeder, der in Österreich geimpft wurde, einen Anspruch nach dem Impfschadensersatzgesetz geltend machen.

1.400 Menschen haben es geschafft. Anträge für sieben Betroffene seien bereits im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens genehmigt worden, bestätigte das Gesundheitsministerium laut Medien am Freitag.

Hunderte beantragten das Impfschadensersatzgesetz

Fünf Personen erhielten eine einmalige Geldleistung von durchschnittlich 1.580 Euro, zwei Personen eine Übergangsrente von durchschnittlich 900 Euro. Sie bekamen große gesundheitliche Probleme wie Herzmuskelentzündungen oder Thrombosen, berichtete die Ö1-Morgenzeitung. Nach Angaben des Ministeriums ist das Verfahren für Betroffene kostenlos und es gelten gelockerte Testnormen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesundheitsschaden durch die Impfung verursacht wurde, ist ausreichend. Zur Beurteilung der Kausalität der behaupteten Gesundheitsschäden werden medizinische Sachverständige hinzugezogen.

Bei anerkannten Impfschäden können abweichende Kosten übernommen werden

Bei anerkannten Impfschäden können die Kosten für ärztliche Behandlung, Rehabilitation oder orthopädische Maßnahmen übernommen werden. Besteht nach einer Impfung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent für mehr als drei Monate, besteht ein Anspruch auf eine Rente, die 14 Mal jährlich zu zahlen ist. Ist zudem durch die Impfung Pflegebedürftigkeit eingetreten, wird zusätzlich zur Rente auch 14 Mal im Jahr Pflegegeld gewährt. Wenn die Impfung keine bleibenden Folgen hat, aber schwere körperliche Schäden verursacht, wird eine Pauschale gezahlt. Impfschadensersatzleistungen werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.

Von den ersten Corona-Impfungen am 27. Dezember 2020 bis zum 22. Juli gingen beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das Impfnebenwirkungen registriert, 51.026 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen im vorübergehenden Zusammenhang mit der Impfung gegen Covid ein -19. Die meisten dieser Berichte beziehen sich auf Impfreaktionen, die in klinischen Studien im Impfstoffzulassungsverfahren beschrieben wurden, wie Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit oder Schmerzen an der Injektionsstelle. Höchste Anzahl von Impfberichten von AstraZeneca (12,01 pro 1.000 Injektionen), niedrigste von BioNTech/Pfizer (1,67 pro 1.000 Injektionen). Dies liegt wahrscheinlich daran, dass es vor allem jüngeren Menschen verabreicht wurde, die laut BASG zu stärkeren Impfreaktionen neigen.

290 Todesfälle wurden im Zusammenhang mit der Corona-Impfung gemeldet

Dem BASG gingen 290 Todesfälle nahe einer Corona-Impfung ein (224 BioNTech/Pfizer, 26 Moderna, 36 AstraZeneca und 4 Janssen). Bei sieben Patienten konnte anhand des Autopsieberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 20 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, während der die Patienten verstarben. 34 weitere hatten schwere Vorerkrankungen, die wahrscheinlich die Todesursache waren.

Schon vor der Corona-Impfung übernahm der Staat in bestimmten Situationen die Verantwortung für Impfschäden

Schon vor der Kronenimpfung übernahm der Staat in bestimmten Situationen die Haftung für Impfschäden. In einer Erklärung hat das Gesundheitsministerium hervorgehoben, dass der Nutzen einer Impfung gegen das Coronavirus das Risiko bei weitem überwiegt. Derzeit sind nach Angaben der Behörde für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) vom Donnerstag 20.485 an einer Infektion gestorben. „Jeder zugelassene Impfstoff gegen Covid-19 ist hochwirksam und perfekt geeignet, schwere Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern. Die Corona-Impfung hat allein in Österreich bereits viele Tausend Todesfälle verhindert und wird dies auch in Zukunft tun“, sagte er. Jeder EU-weit zugelassene Impfstoff durchläuft ein „genaues und verantwortungsbewusstes Testverfahren“. Wenn ein Impfstoff von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der Europäischen Kommission zugelassen wird, stellt dies sicher, dass es sich um einen sicheren und wirksamen Impfstoff handelt.

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