Kronenimpfung: Auch Krankenhäusern wird die Impfpflicht entzogen

In vielen Krankenhäusern des Landes war die Qualifikation nicht nur Voraussetzung für einen Job, sondern man musste auch eine Kronenspritze (mit allen Teilspritzen) tragen.

Mit der Aufhebung der generellen Impfpflicht durch den Bund – unabhängig von steigenden Infektionszahlen – rücken auch die Krankenhäuser, meist unter dem Dach der Landespolitik, von diesem Kurs ab. Jüngstes Beispiel: die „Tirol Kliniken“, zu denen die Krankenhäuser Innsbruck, Hall in Tirol, Natters und Zirl gehören. Die obligatorische Kronenimpfung als Bedingung für Neueinstellungen wird es künftig nicht mehr geben. Bei Bewerbern mit gleichem Abschluss werden jedoch die Geimpften bevorzugt.

Das Kreiskrankenhaus (BKH) St. Johann in Tirol tut es ihm gleich und erklärt die Impfpflicht für beendet. „Wir empfehlen jedoch allen unseren Mitarbeitern die Impfung als wirksamsten Schutz vor der schweren Krankheit von Covid“, hieß es in einer Aussendung am Montag.

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