Kunden mit Split-Vereinbarungen können fälschlicherweise geltend gemachte Zinsen geltend machen
Wien (OTS) – Mitte Februar hat der Verein für Verbraucherinformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eine Spendenaktion gestartet, die den Kunden der Universal Versand GmbH dabei helfen soll, die bei Teilzahlungsvereinbarungen zu Unrecht berechneten Zinsen zurückzuerhalten. Der VKI hat nun die Anmeldefrist für die Aktion verlängert: Betroffene können sich daher bis zum 31. Juli 2022 unter www.Verbraucherrecht.at/universalversand für die Sammelaktion anmelden.
In der Vergangenheit hatte der Universal Versand Kunden, die eine Teilzahlung akzeptiert hatten, eine Teilzahlung in Höhe von 1,65 % monatlich Zinsen (entspricht 19,8 % pro Jahr) berechnet. Unter Berücksichtigung des Zinseszinses ergab sich ein effektiver Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr. Die vom Universal Versand verwendeten Klauseln der Split-Agreements entsprachen jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in dem vom VKI und dem Sozialministerium eingeleiteten Verfahren geklärt. Daher kann der Universal Versand bei Terminkaufverträgen nur 4 Prozent gesetzliche Zinsen berechnen. Außerdem muss die Zinsdifferenz an die betroffenen Verbraucher zurückgezahlt werden.
Potenziell betroffen sind all jene Verbraucher, die Teilzeitverträge auf der Grundlage rechtswidriger Klauseln abgeschlossen haben. Die kostenlose Zahlungsaktion umfasst sowohl abgeschlossene Käufe als auch aktive Verträge mit Laufzeitvereinbarungen. Der Universal Versand kann sich nicht mehr auf die rechtswidrigen Klauseln berufen und muss bei Ratenzahlungsvereinbarungen eine angemessene Entschädigung leisten. Dies betrifft in jedem Fall die bis Oktober 2020 vereinbarten Splittingverträge. Der Anspruch auf Rückerstattung richtet sich nach der Höhe des zu zahlenden Kaufpreises und der Laufzeit des Splittingvertrages. Beispielsweise würden bei einem Teilkauf von 1.000 Euro bei einem 3-jährigen Ratenvertrag etwa 260 Euro Zinsen an die Betroffenen erstattet.
„Bisher haben wir etwa 360 Datensätze erhalten“, sagt Stefan Schreiner, der zuständige Jurist des VKI. „Da wir aber davon ausgehen, dass noch viel mehr Verbraucher von dieser illegalen Praxis betroffen waren, wollten wir ihnen die Möglichkeit geben, sich etwas mehr an der Sammelaktion zu beteiligen. Denn in Zeiten starker Preissteigerungen zählt oft jeder Cent.“
SERVICE: Betroffene können sich bis zum 31. Juli 2022 unter www.Verbraucherecht.at/universalversand kostenlos für die Sammelaktion anmelden.
Fragen und Kontakt:
Pressestelle des Verbraucherinformationsverbandes +43 664 231 44 81 presse@vki.at www.vki.at